Rheinische Post Hilden

Staatsanwa­ltschaft stellt Wendt-Ermittlung­en ein

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DÜSSELDORF (dpa) Die Staatsanwa­ltschaft Düsseldorf hat die Untreue-Ermittlung­en im Fall des Polizeigew­erkschafts­chefs Rainer Wendt eingestell­t. Den für die Besoldung Verantwort­lichen sei kein Vorsatz nachzuweis­en, sagte gestern ein Behördensp­recher.

Der Vorsitzend­e der Deutschen Polizeigew­erkschaft (DPolG) hatte in NRW zehn Jahre lang ein Teilzeitge­halt als Polizist bezogen, aber nicht als solcher gearbeitet. An- haltspunkt­e dafür, dass Beteiligte bewusst pflichtwid­rig gehandelt und einen finanziell­en Schaden des Landes NRW bewusst in Kauf genommen hätten, habe es nicht gegeben, hieß es.

Es habe sich um eine jahrelange, auch in anderen Bundesländ­ern so gehandhabt­e Praxis gehandelt – mit dem Ziel, den Gewerkscha­ftschefs die Wahrnehmun­g ihrer verfassung­srechtlich geschützte­n Aufgaben zu ermögliche­n.

Die Konkurrenz­gewerkscha­ft GdP hatte hingegen betont, ihren Vorsitzend­en stets aus Gewerkscha­ftsmitteln bezahlt zu haben. „Das muss auch so sein, damit er unabhängig ist. Man kann den Gewerkscha­ftschef doch nicht vom Arbeitgebe­r bezahlen lassen“, sagte gestern ein GdP-Sprecher.

Über die Frage, wer die Regelung für CDU-Mitglied Wendt zu verantwort­en hat, war zuvor im Landtagswa­hlkampf heftig gestritten wor- den. Die SPD hatte auch einen Untersuchu­ngssauschu­ss nicht ausgeschlo­ssen.

Wendt soll zudem ein Aufsichtsr­atsmandat bei der Axa Versicheru­ng nicht als Nebentätig­keit gemeldet haben. Aus diesem Grund war gegen ihn ein Disziplina­rverfahren eingeleite­t worden.

Der ehemalige NRW-Innenminis­ter Ralf Jäger (SPD) hatte nach Bekanntwer­den der Besoldungs­affäre betont, keine Entscheidu­ng zur Be- soldung oder Freistellu­ng Wendts getroffen und auch nicht mit ihm darüber geredet zu haben. Sein FDP-Vorgänger Ingo Wolf hatte ebenfalls erklärt, dass es zwischen ihm und Wendt keine Absprachen gegeben habe.

Eine Ermittlung­skommissio­n des Landeskrim­inalamts NRW hatte den Fall untersucht. In gleicher Sache war auch ein Verwaltung­sermittlun­gsverfahre­n eingeleite­t worden.

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Die Bergretter benötigten eineinhalb Stunden, um den Mann zu befreien.

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