Rheinische Post Hilden

Neue Satzung lädt fliegende Händler ein

- VON CHRISTOPH SCHMIDT

Die Verwaltung wollte mobile Verkaufsst­ände in der Fußgängerz­one verbieten. Politik entschied mit Mehrheit anders.

HILDEN Immer mehr Händler machen – vor allem auf der Mittelstra­ße – mit Werbefahne­n und Aufsteller­n („Kunden-Stoppern) auf sich aufmerksam. „Zu viele Aufsteller sind nicht gut für das Flair der Innenstadt“, findet auch Stadtmarke­ting-Geschäftsf­ührer Volker Hillebrand. Die Stadt will deshalb mit neuen Regeln den Werbe-Wettlauf eindämmen und gleiche Möglichkei­ten für alle schaffen. Die neue Sondernutz­ungssatzun­g soll aber nicht schon im kommenden Jahr, sondern erst 2019 in Kraft treten. Damit die Händler genug Zeit haben, sich darauf einzustell­en. Denn Planungsam­tsleiter Peter Stuhlträge­r ist sicher, dass es in der Einführung­sphase „Probleme und Anlauf- Art“außerhalb der ansässigen Geschäfte verbieten. CDU, FDP, BA und Allianz setzten bei der Vorberatun­g im Stadtentwi­cklungsaus­schuss mit Mehrheit durch, dass dieser neue Paragraf 8a gestrichen wird. Mit „Nein“votierte nur Susanne Vogel (Grüne). Die SPD und Heinz Albers (Grüne) enthielten sich der Stimme.

Ob die Stadtveror­dneten bedacht haben, was sie da beschließe­n? „Es gibt viele Geschäftsl­eute, die auch vor ihrem Laden verkaufen wollen“, erläuterte Markus Hanten die Position der Bürgerakti­on. „Wir wollen die Möglichkei­t offenhalte­n, weiterhin Verkaufsst­ände in der Innenstadt zu genehmigen“, erklärte Norbert Schreier für die CDU. „Wir wollen nicht, dass das Stadtmarke­ting den Unfrieden managt zwischen Verwaltung und Händlern“, betonte Jürgen Scholz für die SPD: „Auch die Seitenstra­ßen-Händler sollen auf der Mittelstra­ße für sich werben dürfen – aber einheitlic­h.“

Das sei in der neuen Satzung bewusst ausgeschlo­ssen worden, erläuterte Stuhlträge­r: „In den Einkaufspa­ssagen ist die betroffene Gruppe definierba­r, bei den Seitenstra­ßen nicht.“Der Planungsam­tsleiter versuchte klar zu machen, warum der Verwaltung der neue Paragraf 8a so wichtig ist: „Entweder schließen wir sämtliche Verkaufsst­ände auf der Mittelstra­ße aus oder erlauben alle.“Er spielte damit auf einen Obststand an, der gelegentli­ch vor dem Rathauscen­ter steht.

Im Fachaussch­uss wollte eine Mehrheit der Stadtveror­dneten Paragraf 8a streichen. Sollte das auch bei der Entscheidu­ng im Rat am 13. Dezember so sein, wird die neue Satzung fliegende Händler gerade- zu einladen, in die attraktive Hildener Innenstadt zu kommen. Sie bräuchten dafür nur eine Sondernutz­ung zu beantragen. Diese könnte ihnen das Ordnungsam­t dann nicht verwehren. Die fliegenden Händler dürfen sich überall in der Fußgängerz­one auf öffentlich­em Grund aufstellen – auch in der Nähe von stationäre­n Mitbewerbe­rn. Deren Begeisteru­ng lässt sich leicht ausmalen. Ausgenomme­n sind Rettungswe­ge, Bewegungsf­lächen für die Feuerwehr sowie Hauseingän­ge.

Dazu muss man wissen: Fliegende Händler haben deutlich geringe Kosten als stationäre Geschäfte. Von einem fairen Wettbewerb könnte also keine Rede sein. Die neue Satzung dämmt den Werbe-Wettlauf ein, eröffnet ohne Paragraf 8a aber ein neues Konfliktfe­ld: den Wettbewerb zwischen stationäre­n und mobilen Verkaufsst­änden. Man darf gespannt sein, wie der Stadtrat am 13. Dezember entscheide­t.

Geht es nach der Vorberatun­g im Fachaussch­uss, muss die Verwaltung künftig jedem (!) fliegenden Händler gestatten, seinen Stand in der Fußgängerz­one aufzubauen. Ist das tatsächlic­h so gewollt? Und wäre das wirklich gut für das Flair der Einkaufsst­adt Nummer eins im Kreis Mettmann? Das kann ich mir nicht vorstellen. Liebe Stadtveror­dnete, bitte denken Sie noch einmal nach.

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Beim Itterfest bauen fliegende Händler ihre Stände auf der Mittelstra­ße auf. Mit der neuen Satzung könnte das ein alltäglich­es Bild werden.

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