Rheinische Post Hilden

Offener Sonntag nur an vier Standorten

- VON SONJA SCHMITZ

Das Oberverwal­tungsgeric­ht hat fünf Klagen von Verdi gegen offene Läden an diesem Sonntag stattgegeb­en. An der Nordstraße und einem Teil der Luegallee dürfen die Läden aber öffnen, ebenso in Benrath und Kaiserswer­th.

In einem Eilverfahr­en hat das Oberverwal­tungsgeric­ht gestern darüber entschiede­n, dass die Geschäfte in den Stadtteile­n Bilk, Unterbilk, Derendorf, Pempelfort und Oberkassel am 1. Advent geschlosse­n bleiben. Mit zwei Ausnahmen: In Oberkassel und Pempelfort darf ein Teil der Läden öffnen. Davon betroffen sind diejenigen Händler mit Geschäften in unmittelba­rer Nähe des Weihnachts­marktes: an der Nordstraße sowie an der Luegallee auf dem Abschnitt, der den Belsenplat­z und den Barbarossa­platz umfasst.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht reagierte damit auf fünf Klagen von der Gewerkscha­ft Verdi und begründete die beiden Genehmigun­gen wie folgt: „Der Senat hat hervorgeho­ben, dass ein Weihnachts­markt ein rechtferti­gender Anlass für eine ausnahmswe­ise zulässige Ladenöffnu­ng sein kann, zumal Weihnachts­märkte regelmäßig auch ohne begleitend­e Ladenöffnu­ng stattfinde­n und viele Besucher anziehen.“

Die Situation in Bilk/Unterbilk bewertete das Gericht allerdings anders und betont das Ungleichge­wicht des Angebots: So stünden die etwa 30 bis 35 Marktbuden des Weihnachts­markts dort dem Angebot von 120 Ladenlokal­en in den Düsseldorf­er Arcaden gegenüber. „Da ist etwas aus den Fugen geraten“, sagt Ulrich Lau, Vorsitzend­er Richter am Oberverwal­tungsgeric­ht. Die kurzfristi­ge Absage sorgt bei den Händlern für große Enttäu- schung. „Ich würde sogar von Verbitteru­ng sprechen“, sagt Carsten Heinrich, Inhaber von „Jacke wie Hose“an der Bilker Allee. „Der Nikolaus war schon engagiert, Gäste wurden gezielt eingeladen und Kollegen hatten einen Adventsbas­ar organisier­t.“Das Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts kann Heinrich nicht nachvollzi­ehen.

Zwar zählt Sabine Sellier-Görisch zu den Händlern, die mit ihrem Geschäft an der Nordstraße am Sonntag öffnen darf. Glücklich ist sie mit der Situation aber nicht. „Das hätte man viel eher klären können. Jetzt, in der Kürze der Zeit, können sich Händler und Kunden gar nicht richtig darauf vorbereite­n.“Die Klagen von Verdi und die Urteile der verschiede­nen gerichtlic­hen Instanzen erscheinen der Händlerin als „Heckmeck“. Sie wünscht sich klare Verhältnis­se und Rechtssich­erheit.

Die Gewerkscha­ft Verdi hatte zunächst auch gegen die verkaufsof­fenen Sonntage in Kaiserswer­th und Benrath geklagt, nach einem Erörterung­stermin mit Vertretern der Stadt und Verdi aber die Klage zurückgezo­gen. Anders als einige andere Veranstalt­er konnte die Arbeitsgem­einschaft Benrath (AGB) die geforderte Prognose zu den Besucherza­hlen gut belegen: Die Stiftung Schloss und Park Benrath zählt die Besucher des Weihnachts­marktes und stellte die Daten zur Verfügung. Aber auch AGB-Sprecherin Melina Schulze ist empört über die rechtliche­n Auseinande­rsetzungen kurz vor Terminbegi­nn. „Die Unge- wissheit für die Händler ist schlimm“, sagt sie. Die Uneinigkei­t werde von Händlern aus Holland mit Freude vernommen. Viele Deutsche nutzten nämlich, dass es dort keine Beschränku­ngen zur Sonntagsöf­fnung gibt.

Verdi-Chefin Stephanie Peifer sieht die Position der Gewerkscha­ft vom Oberverwal­tungsgeric­ht bestätigt. „Wir sind nicht wild darauf, ständig zu klagen. Wir können aber nicht übersehen, wenn rechtliche Auflagen nicht erfüllt werden. Die Sonntagsöf­fnung muss die Ausnahme bleiben.“Ob am 10. Dezember die Geschäfte in der Innenstadt öffnen, entscheide­t das Gericht in der kommenden Woche.

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RP-FOTO: ANNE ORTHEN Sabine Sellier-Görisch darf ihr Geschäft an der Nordstraße am Sonntag öffnen, weil diese in unmittelba­rer Nähe zum Weihnachts­markt liegt.
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