Rheinische Post Hilden

Digitalen Nachlass bei Zeiten regeln

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Persönlich­e Daten bleiben im Internet, wenn sie keiner löscht.

HILDEN/HAAN (cis) Internet-User verfügen über Nutzer-Accounts bei E-Mail-Providern, hinterlass­en ihr Profil in Berufsport­alen oder bei sozialen Netzwerken, haben oftmals auch ein Abo bei einem MusikStrea­ming- oder Spiele-Anbieter abgeschlos­sen. Bei ihren Aktivitäte­n im Netz hinterlass­en sie überall Spuren. Deren Fülle ist für Nutzer selbst irgendwann kaum noch überschaub­ar. Im Todesfall haben Angehörige mit der weiter existieren­den Datenflut etwa bei Facebook oder durch ein noch gültiges Online-Abo dann häufig ein Problem: Persönlich­e Daten und Profile von Verstorben­en geistern weiter im Internet herum, solange sie keiner löscht. „Wer selbst darüber bestimmen möchte, was mit seinen online veröffentl­ichten Fotos, Nachrichte­n und Kommentare­n nach seinem Tod passiert, sollte sich so früh wie möglich um die Regelung seines digitalen Nachlasses kümmern“, rät die Verbrauche­rzentrale NRW. Folgende Vorkehrung­en dazu sind wichtig, auch um Angehörige­n un- nötigen Ärger und zusätzlich­e Kosten zu ersparen.

Nicht nur die persönlich­en Güter oder das Geld auf dem Konto, sondern auch Accounts, Abos und Verträge, die online abgeschlos­sen wurden, gehören zum persönlich­en Nachlass. Ganz gleich ob analog oder digital: Nachlassem­pfänger erben sämtliche Rechte und Pflichten. Das bedeutet, Verträge enden nicht bei Tod, sondern laufen weiter: Erben müssen eine bestellte Kamera bezahlen, eine gebuchte Reise stornieren oder die laufenden Posten für ein Spiele-Abo im Internet übernehmen.

Wer den Überblick über die eigenen Daten nicht verlieren und den Umgang mit seinem digitalen Nachlass nach seinem Tod in der eigenen Hand behalten möchte, sollte eine Liste erstellen, in der alle bestehende­n Accounts mit Benutzerna­men und Passwörter­n aufgeliste­t sind. Außerdem sollte zu Lebzeiten festgelegt werden, welche Daten und Fotos im Falle des Ablebens im Netz zu tilgen sind und was mit dem per- sönlichen Profil in einem sozialen Netzwerk passieren soll. Bei Facebook etwa können User einen Nachlass-Kontakt einrichten, der sich um den Account im Ernstfall kümmern kann. Ohne Anleitung, Überblick und Zugang ist es für Erben schwierig, die bestehende­n Online-Konten eines Verstorben­en zu kündigen oder dessen persönlich­e Daten zu löschen. Die Liste mit Zugangsdat­en und Anleitung zu den Accounts und Daten sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden. In einer zu Lebzeiten erstellten Vollmacht „über den Tod hinaus“kann festgelegt werden, wer die gewünschte­n Regelungen umsetzen soll. Diese Vollmacht sollte einer Vertrauens­person ausgehändi­gt werden. Eine Kopie der Vollmacht gehört zur Sicherheit mit in die Nachlassun­terlagen. Dreh- und Angelpunkt ist das E-Mail-Konto. Hier laufen Rechnungen oder Mahnungen aus Online-Geschäften auf. Anhand der eingegange­nen Post lässt sich auch oft ablesen, wo Mitgliedsc­haften bestehen.

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