Rheinische Post Hilden

Schrittmac­her im MRT?

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Mancher Herzpatien­t sorgt sich, dass eine wichtige radiologis­che Untersuchu­ng bei ihm

nicht durchgefüh­rt werden kann.

Unser Leser Willi H. (76) aus Goch fragt: „Ich habe vor Jahren einen Schrittmac­her bekommen. Daher darf ich nicht ins MRT. Nun habe ich aber einen Bandscheib­envorfall. Mein Orthopäde kann mir nur mit einer solchen Untersuchu­ng helfen. Sollte ich mir den Schrittmac­her wegoperier­en lassen?“ Klaus Dominick Sie sprechen ein sehr wichtiges Problem in der medizinisc­hen Diagnostik an. Immer wieder konnten und können verschiede­ne Untersuchu­ngsverfahr­en nicht durchgefüh­rt werden, da wir Kardiologe­n den Patienten Metall einbauen. Da gibt es die Herzklappe­n, die alle seit 1990 MRT-fähig sind, da gibt es die Edelstahls­tützen in den Gefäßen, die alle seit 1995 MRT-fähig sind – und da gibt es auch die Schrittmac­her, Defibrilla­toren und sogenannte­n Event-Recorder, die seit 2010 überwiegen­d MRT-fähig sind. Die Magnetreso­nanztomogr­afie (MRT) darf nicht mit der Computerto­mografie verwechsel­t werden. Bei der MRT findet die Untersuchu­ng mit Hilfe eines Magnetfeld­es statt, bei der CT mit Hilfe von Röntgenstr­ahlen. Das Magnetfeld reagiert auf metallene Körper.

Aber wie? Es gab Anfang des 21. Jahrhunder­ts eine sehr große Untersuchu­ng namens „Magnasafe Trial“. Hier wurden über 1000 Patienten mit allen medizinisc­hen, metallenen Geräten in das Magnetfeld zur medizinisc­hen Untersuchu­ng gelegt. Die Ergebnisse waren völlig überrasche­nd: Es war für den Patienten sicher und diagnostis­ch ein sehr großer Gewinn. Es folgten zahl- reiche Folgeunter­suchungen, so dass schließlic­h die ersten Sonden und Schrittmac­her sowie auch Defibrilla­toren mit MRTTauglic­hkeit 2010 offiziell zugelassen wurden. Seit 2016 gibt es auch Geräte, die automatisc­h ein Magnetfeld erkennen und sich dann umprogramm­ieren.

Obwohl die Geräte MRT-tauglich sind, müssen wir Kardiologe­n vorher eine MRT-Tauglichke­it programmie­ren und nach der Untersuchu­ng prüfen, ob das System noch funktionie­rt. Aus meiner Erfahrung von tausenden Programmie­rungen gibt

Bei älteren Geräten

muss individuel­l geprüft werden, ob die Untersuchu­ng unentbehrl­ich ist

es hier keine Schäden zu beobachten. Natürlich gibt es noch ältere Systeme, wo ältere Sonden, die noch kein CE-Prüfsiegel für das MRT-Gerät haben, mit einem neueren Schrittmac­her oder Defibrilla­tor-Aggregat vermischt wurden.

Hier muss ein Kardiologe sorgfältig prüfen, ob die Vorteile einer Untersuchu­ng, die möglichen Nachteile wie die Funktionss­chädigung des Systems oder aber Organschäd­en, die theoretisc­h möglich sind, aufwiegen. Am besten gehen Sie zu Ihrem Kardiologe­n, der mit dem Orthopäden die Bedeutung Ihrer MRT-Untersuchu­ng für Ihre Gesundheit bespricht und dann eine individuel­le Abwägung durchführe­n kann.

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