Entwicklung der Ausgaben beim Elterngeld seit der Einführung
In vielen Firmen ist das Verständnis für die Bedürfnisse junger Eltern gewachsen. Noch wagen 19 Prozent es nicht, ihre Berufstätigkeit für eine Elternzeit zu unterbrechen, obwohl sie es gerne täten. Sie fürchten vor allem Einkommensverluste, Nachteile im Beruf und Probleme bei der Betriebsorganisation.
Nach wie vor knüpfen Eltern mit Kind nicht dort wieder an, wo sie beruflich vorher ohne Familie standen: Laut Allensbach arbeiten vor der Geburt des ersten Kindes 71 Prozent beider Elternteile in Vollzeit, nach der Elternzeit nur noch 15 Prozent. Vier Prozent bevorzugten vor der Geburt das Modell Mann Vollzeit/Frau Teilzeit, danach wählten 25 Prozent diese Konstellation. Nach der Geburt weiterer Kinder wiederholen die meisten Paare diese Entscheidung. Mutterschaft läuft also bei vielen Frauen immer noch auf eine dauerhafte Reduzierung der Berufstätigkeit hinaus. Müssten sie auf nichts Rücksicht nehmen, würden 47 Prozent der Eltern lieber gleich viel Zeit mit Beruf und Familie beschäftigt sein. 28 Prozent wünschten sich, dass beide in Teilzeit arbeiten, tatsächlich tun dies nur vier Prozent.
Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten und sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für höchstens zwölf Monate beziehen.
nach Geburtsjahr | Ausgaben in Mrd. Euro
Das Elterngeld wird 14 Monate gezahlt, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen.