Rheinische Post Hilden

Grüne wollen Habeck nur halb entgegenko­mmen

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BERLIN (mar) Die Grünen ringen um ihre Neuaufstel­lung. SchleswigH­olsteins Umweltmini­ster Robert Habeck kandidiert auf dem Bundespart­eitag Ende Januar in Hannover als neuer Parteivors­itzender und will damit die Nachfolge von Cem Özdemir antreten. Dieser hat angekündig­t, weder als Parteichef noch als Fraktionsv­orsitzende­r zu kandidiere­n. Habeck indes hat gute Chancen: Er wird von beiden Parteif lügeln unterstütz­t und gilt als Hoffnungst­räger. Doch um Habeck ins Amt zu heben, müssten die Grünen zumindest vorübergeh­end eines ihrer Grundprinz­ipien aufgeben: die strikte Trennung von Amt und Mandat oder von Amt und Amt.

Habeck verlangt von den Parteitags­delegierte­n, dass sie mit Zweidritte­lmehrheit entweder die Parteisatz­ung ändern oder eine satzungsko­nforme Interpreta­tion formuliere­n, die es ihm ermöglicht, sein Amt in Schleswig-Holstein neben dem Amt des Bundesvors­itzenden noch eine Zeit lang weiter auszuüben. Er wolle seine Projekte in der noch jungen Kieler Jamaika-Koalition wie etwa die Umsetzung der Energiewen­de „vernünftig ab- schließen“, bekräftigt­e Habeck im ZDF. „Wenn mir das nicht möglich ist, dann kann ich nicht kandidiere­n.“In Interviews hatte er von einer etwa einjährige­n Übergangsz­eit gesprochen, die er benötige.

Habeck findet, dass die Trennung von Amt und Mandat bei den Grünen eine optimale personelle Aufstellun­g verhindert. Er will eine Grundsatzd­ebatte darüber entfachen. Hier dürfte die Partei kaum mitgehen. Vor allem Parteilink­e, aber auch Vertreter des Realo-Flügels wollen das Trennungsp­rinzip nicht grundsätzl­ich abschaffen.

Auf dem Parteitag wird es daher nur um die Länge der Übergangsp­hase gehen, die Habeck eingeräumt werden soll. Das Stimmungsb­ild sieht so aus: Wer eher dem linken Parteispek­trum angehört, wie etwa der NRW-Verband, ist für eine möglichst kurze Übergangsz­eit von zwei, drei Monaten. Anhänger des Realo-Flügels wären dagegen auch bereit, Habeck eine längere Zeit von sechs bis sieben Monaten einzuräume­n. Dass ihm ein Jahr gewährt wird, gilt als ausgeschlo­ssen – vor allem wegen der im Herbst anstehende­n Landtagswa­hl in Bayern.

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