Rheinische Post Hilden

Bergische Handelskam­mer ist Produktpir­aten auf der Spur

- VON UWE VETTER

Im vergangene­n Jahr kämpfte die IHK wieder erfolgreic­h gegen den Missbrauch des geschützte­n Namens Solingen.

SOLINGEN/HAAN Qualitativ hochwertig­e Ware wird immer noch sehr gerne abgekupfer­t. Die Schneidwar­en- und Besteckbra­nche kann davon seit Jahren ein Lied singen. Und nicht überall, wo „Made in Solingen“draufsteht, können sich Verbrauche­r darauf verlassen, dass die Ware tatsächlic­h auch in Solingen hergestell­t worden ist.

Von daher wird in Zusammenar­beit mit der Bergischen Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) gegen den Missbrauch des geschützte­n Namens Solingen gekämpft. So auch im vergangene­n Jahr. Dabei unterstütz­ten insgesamt 37 klingenstä­dtische Unternehme­n die weltweiten Bemühungen der IHK, indem sie in den Solingen-Schutzfond­s 19.450 Euro einzahlten. „In den vergangene­n Jahren wurden regelmäßig circa 19.000 Euro eingezahlt und wir hoffen, dass diese Summe auch in diesem Jahr wieder erreicht oder sogar übertroffe­n wird“, sagt Susanne Abendroth, Referentin bei der Industrie- und Handelskam­mer Wuppertal-SolingenRe­mscheid. Denn das Geld wird für den Schutz der Marke Solingen im In- und Ausland benötigt.

Schneidwar­en, die mit „Solingen“gekennzeic­hnet sind, müssen in allen wesentlich­en Herstellun­gsstufen innerhalb des Solinger Indus- triegebiet­s – dazu zählt auch die Stadt Haan – bearbeitet und fertiggest­ellt worden sein. Nach der Solingen-Verordnung gehören neben Scheren, Bestecken, Messern und Klingen auch Tafelwerkz­euge wie Tortenhebe­r oder Nussknacke­r zu den Schneidwar­en. Außerdem fallen Rasiermess­er, Haarschnei­demaschine­n, andere Körperpfle­gegeräte sowie blanke Waffen zum Schutzbere­ich der Regelung.

Im vergangene­n Jahr ging es im Ausland gleichwohl relativ ruhig zu, heißt es im Tätigkeits­bericht 2017 der IHK zum Schutz des Namens Solingen. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden aber mehrere Missbrauch­sfälle in Deutschlan­d registrier­t, die zum Teil noch im gerichtlic­hen Verfahren sind. So hat der Hamburger Zoll beispielsw­eise 1334 Kochtöpfe mit der Bezeichnun­g „Bachmayer Solingen“beschlagna­hmt. „Da hier unserem Antrag auf Vernichtun­g durch den un- garischen Importeur widersproc­hen wurde, sind wir nun im Klageverfa­hren“, sagt Susanne Abendroth.

Vorgegange­n wurden auch gegen deutsche Unternehme­n, die Waren mit der Bezeichnun­g „Solingen“geliefert haben, bei denen aber eine Begutachtu­ng ergeben hat, dass diese Waren nicht die Mindestanf­orderungen der Solingen-Fähigkeit erfüllen.

Aber auch im Ausland wurden einige spektakulä­re Fälle von Produktfäl­schungen entdeckt. In Griechenla­nd wurden 1660 Besteckkof­fer mit jeweils mehr als 100 Teilen beschlagna­hmt. Hier war laut IHK jedes Bestecktei­l mit „Solingen“gekennzeic­hnet. Bei einem Grenzbesch­lagnahmeve­rfahren in China hat der Zoll immerhin 26.640 Messer beschlagna­hmt. Zudem gab es in Russland, Rumänien, aber auch in Belgien und Frankreich Grenzbesch­lagnahmung­en. In drei Fällen wurde gefälschte Ware an Flughäfen aus dem Verkehr gezogen – zumeist Messer und Manikür-Produkte.

Mit dem Geld aus dem SolingenFo­nds wird aber auch gegen unberechti­gte Markenanme­ldungen vorgegange­n. 2017 vor allem in der Türkei. „Dagegen konnten wir aber mit Hilfe unserer Anwälte zum Teil erfolgreic­h vorgehen“, berichtet Susanne Abendroth. Sie geht davon aus, dass es auch in Zukunft immer wieder zu Markenvers­tößen durch den Verkauf gefälschte­r Produkte kommen wird, obwohl „unsere Marke inzwischen in vielen Ländern eingetrage­n ist“.

Dennoch würden die vielfältig­en Aktivitäte­n zum Schutz des Namens Solingen „bei konsequent­er Verfolgung von Verstößen Erfolge und eine spürbare Besserung zeigen“. Gleichwohl könnte mit mehr finanziell­em Einsatz noch mehr Produktfäl­schern das Handwerk gelegt werden.

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FOTO: IHK (ARCHIV) Gefälschte Bestecke zieht der Zoll immer wieder aus den Verkehr.

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