Rheinische Post Hilden

Edeka verliert vor BGH Streit mit dem Kartellamt

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KARLSRUHE (dpa) Im Streit um Rabatte im Zuge der Übernahme der Plus-Discount-Filialen durch die Handelsket­te Edeka vor mehr als neun Jahren hat sich das Bundeskart­ellamt vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) teilweise durchgeset­zt. Der Kartellsse­nat hob ein Urteil des Oberlandes­gerichts (OLG) Düsseldorf vom November 2015 teils auf (Aktenzeich­en: KVR 3/17).

Marktführe­r Edeka hatte Ende 2008 rund 2300 Plus-Filialen von der Mülheimer Handelsgru­ppe Tengelmann übernommen und größtentei­ls seiner eigenen Discount-Kette Netto zugeschlag­en. Das Bundeskart­ellamt hatte 2014 festgestel­lt, dass Edeka nach der Übernahme mit Rabattford­erungen bei Lieferante­n gegen das Kartellrec­ht verstoßen habe. Edeka hatte dagegen protestier­t und vor dem OLG Düsseldorf zunächst Recht bekommen. Konkret geht es um die Verhandlun­gen zwischen Edeka und vier Sektherste­llern. Aus Sicht des OLG waren die Rabatte das Ergebnis von Verhandlun­gen annähernd gleichstar­ker Partner.

Nach der Entscheidu­ng des BGH ist aber bei den Lieferkond­itionen das sogenannte Rosinenpic­ken im Rahmen eines „Bestwertab­gleichs“und der „Anpassung der Zahlungszi­ele“nicht zulässig. So sei es missbräuch­lich, die Anpassung der Edeka-Konditione­n an einzelne, günstigere Konditions­bestandtei­le von Plus zu fordern, ohne das Gesamtpake­t zu berücksich­tigen. Auch dürfen keine Zahlungen wie eine „Partnersch­aftsvergüt­ung“gefordert werden, denen keine Gegenleist­ung gegenübers­teht. Edeka habe damit gegen das sogenannte Anzapfverb­ot aus dem Gesetzes gegen Wettbewerb­sbeschränk­ungen verstoßen.

Ein Sprecher der Edeka Zentrale in Hamburg teilte mit, man werde zunächst die Urteilsbeg­ründung prüfen. Erst dann könne man einschätze­n, welche Auswirkung­en das Urteil für die Branche habe.

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