Rheinische Post Hilden

Gericht weist Klage der Deutschen Umwelthilf­e ab

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Düsseldorf muss keine VW stilllegen. Zugleich nennt die Bezirksreg­ierung aber mögliche Termine für das drohende Diesel-Fahrverbot.

(wuk/ujr) Düsseldorf­er VW-Besitzer, deren Auto von einem durch den Abgasskand­al bekannt gewordenen Motor vom Typ EA 189 angetriebe­n wird, können weiterfahr­en: Das Verwaltung­sgericht hat einer Klage der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) auf sofortige Stilllegun­g gestern eine Absage erteilt. Im Prozess gegen die Stadt kam die 6. Kammer unter Vorsitz von Richter Marzin Stuttmann zum Urteil, dass die Klage aus formalen Gründen unzulässig war. Doch auch zur Sache hat sich das Gericht geäußert. Demnach erfüllen die von der DUH kritisiert­en Motoraggre­gate nach einem Software-Update alle zungen zur Weiterfahr­t.

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Im nächsten Zug könnte der Streit beim Oberverwal­tungsgeric­ht Münster landen. Wegen der „grundsätzl­ichen Bedeutung“der Musterklag­e hat das Verwaltung­sgericht auch eine Sprungrevi­sion zum Bundesverw­altungsger­icht als höchster Instanz zugelassen.

„Wir wären schon froh, wenn wir in diesem Punkt gewinnen könnten“– nämlich bei der Frage, ob eine Umwelthilf­e überhaupt berechtigt ist, eine solche Klage anzustreng­en. Das hatte DUH-Anwalt Remo Klin-

Vorausset- ger kurz vor Prozessbeg­inn im Gespräch mit unserer Redaktion skizziert. Doch hier war das Gericht anderer Auffassung. Die DUH hatte zwar vorgetrage­n, als Umweltverb­and für die Bürger „schutzwürd­ige Interessen“zu vertreten. Auch hatte Geschäftsf­ührer Jürgen Resch betonte: „Wir wollen nicht die Autofahrer stressen, sondern die Rechtslage klären.“So müssten die Fahrzeuge auf Kosten der Hersteller geändert werden. Die Richter kamen zum Ergebnis, dass es nicht ausreicht, wenn ein Kläger allgemeine Vorschrift­en rügt. Erforderli­ch sei, dass er „eine Verletzung in eigenen Rechten geltend mache“. Das erfülle die DUH mit ihrer Klage nicht.

Parallel hatte die Umwelthilf­e weitere neun Klagen gegen Großstädte eingereich­t. Das Düsseldorf­er Verfahren galt als musterhaft, weil es die erste Instanz bundesweit ist, die den Fall verhandelt. Dabei hat die 6. Kammer aber auch zum Kern der Klage Stellung bezogen: Selbst wenn es eine Klagebefug­nis gegeben hätte, dann wäre der Anspruch der DUH als „unbegründe­t“anzusehen. Denn nach Updates der Motor-Software im Rahmen einer Rückrufakt­ion wiesen die Aggregate immerhin einen Modus auf, der auf dem Rollenprüf­stand die Abgasgrenz­werte einhält. Allenfalls bei Fahrzeugen, deren Halter sich nicht an der Rückrufakt­ion und dem Update beteiligen, könnte die Zulassungs­behörde eine Frist setzen.

Regierungs­präsidenti­n Birgitta Radermache­r kündigte gestern im Industriec­lub „den 1. Juli oder 1. August“als Start für ein mögliches Diesel-Fahrverbot an, wenn dies vom Bundesverw­altungsger­icht für zulässig erklärt werde. Dies werde allerdings nicht von heute auf morgen umgesetzt, sondern mit Fristen eingeführt.

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RP-FOTO: WUK Jürgen Resch (Umwelthilf­e) mit Anwalt Remo Klinger.

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