Rheinische Post Hilden

Hohe Strafen für Mord an Hanaa S.

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Ein Schwager der ermordeten Solingerin muss lebenslang in Haft.

WUPPERTAL/SOLINGEN (magu) Im Verfahren gegen fünf Verwandte der ermordeten Hanaa S. aus Solingen sind gestern die Urteile verkündet worden. Das Wuppertale­r Landgerich­t sah es als erwiesen an, dass es sich bei der Tat im April 2015 um einen geplanten „Ehrenmord“gehandelt hatte. Die Strafkamme­r verurteilt­e den 26-jährigen Schwager der ermordeten Frau wegen Mordes zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe und ihren 20-jährigen Sohn ebenfalls wegen Mordes zu einer Jugend- strafe von neuneinhal­b Jahren. Gegen den Ehemann und einen weiteren Schwager wurden wegen Beihilfe zum Mord Haftstrafe­n von zehneinhal­b Jahren verhängt. Eine Schwägerin des Opfers wurde freigespro­chen.

Die Kammer begründete ihr Urteil damit, dass es sich bei dem Mord an der aus dem Irak stammenden Jesidin um eine Tat zur Wiederhers­tellung der Familieneh­re gehandelt habe. Hanaa S. hatte sich zuvor von ihrem Mann getrennt und war mit ihrer Tochter in einem Frauenhaus untergekom­men. Bereits dort hatten der Ehemann und der Schwager ihr aufgelauer­t. Mit erhebliche­r kriminelle­r Energie habe man danach versucht, den Aufenthalt­sort der mittlerwei­le in einer Wohnung in Solingen lebenden Frau herauszufi­nden. Schließlic­h habe die Familie den Beschluss gefasst, Hanaa S. zu ermorden. Die Frau wurde von dem Schwager erstochen und später von der Familie in einem Wald vergraben.

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