Beim Online-Shopping fallen die Hürden
Das EU-Parlament verbannt das Geoblocking größtenteils aus dem Internet-Handel.
BRÜSSEL (dpa(gra) Europaweites Shoppen im Internet wird nach einer Entscheidung des EU-Parlaments einfacher. Die Abgeordneten brachten mit großer Mehrheit eine weitgehende Verbannung des sogenannten Geoblockings im OnlineHandel auf den Weg. Mit dieser Technik können Händler bislang ausländische Käufer generell von Angeboten ausschließen oder sie automatisch auf Webseiten mit höheren Preisen weiterleiten. Die neue Regelung macht das künftig weitgehend unmöglich. Sie sieht außerdem vor, dass Kunden ihre Ware selbst abholen können, wenn ein Händler generell nicht ins Wunschland liefert. Voraussichtlich tritt die Verordnung bis Ende des Jahres in Kraft. Ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter wie EBooks oder CDs. Hier muss die EUKommission das Geoblocking aber binnen zwei Jahren prüfen.
Verbraucherschützer sehen die Rechte von Kunden deutlich gestärkt. Die europäische Grünen-Abgeordnete Julia Reda sagte: „Wir ma- chen einen kleinen Schritt nach vorne hin zu einem europäischen Binnenmarkt ohne Diskriminierung nach Wohnsitz.“Das erhoffte Ende vom Geoblocking sei aber nicht erreicht, weil digitale Medien weiterhin an Ländergrenzen haltmachten.
.Derzeit ist Geoblocking weit verbreitet. Eine Untersuchung der EUKommission aus 2015 hat ergeben, dass auf 63 Prozent aller Websites Geoblocking-Praktiken angewendet werden. Nur auf 40 Prozent aller Seiten im Onlinehandel können Verbraucher aus allen 28 Mitgliedstaaten zugreifen und einen Einkauf zu Ende bringen, ohne benachteiligt zu werden. Vor allem bei Urlaubsangeboten sind diese Praktiken besonders häufig: Bei dem Versuch, einen Flug im Netz zu buchen oder ein Auto zu mieten, wurden Verbraucher aus einem anderen EU-Land in 13 beziehungsweise elf Prozent aller Fälle automatisch auf eine andere Seite umgeleitet, ihre Buchung wurde blockiert oder ihnen wurde automatisch ein anderes Produkt angeboten. In einem Drittel der Fälle von Diskriminierungen setzte das Geoblocking ein, als es um die Zustellung der Ware ging. Bei einem Viertel der aufgedeckten Fälle wurde das Bezahlen mit einer ausländischen Kreditkarte verweigert.
Künftig ist unter anderem festgelegt, dass beispielsweise ein Kunde aus Belgien Anspruch darauf hat, bei einem deutschen Online-Händler ein Produkt zu den gleichen Konditionen kaufen zu können wie ein Kunde aus Deutschland. Er hat auch künftig keinen Anspruch, dass ihm der Händler die Ware nach Belgien liefert, aber er kann das Produkt abholen oder auf eigene Rechnung den Transport an die Haustür organisieren. Ein weiteres Beispiel: Ein deutscher Familienvater darf beim Kauf von Tickets für einen französischen Freizeitpark nicht mehr auf eineWebsite in Deutschland umgeleitet werden.