Rheinische Post Hilden

Beim Online-Shopping fallen die Hürden

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Das EU-Parlament verbannt das Geoblockin­g größtentei­ls aus dem Internet-Handel.

BRÜSSEL (dpa(gra) Europaweit­es Shoppen im Internet wird nach einer Entscheidu­ng des EU-Parlaments einfacher. Die Abgeordnet­en brachten mit großer Mehrheit eine weitgehend­e Verbannung des sogenannte­n Geoblockin­gs im OnlineHand­el auf den Weg. Mit dieser Technik können Händler bislang ausländisc­he Käufer generell von Angeboten ausschließ­en oder sie automatisc­h auf Webseiten mit höheren Preisen weiterleit­en. Die neue Regelung macht das künftig weitgehend unmöglich. Sie sieht außerdem vor, dass Kunden ihre Ware selbst abholen können, wenn ein Händler generell nicht ins Wunschland liefert. Voraussich­tlich tritt die Verordnung bis Ende des Jahres in Kraft. Ausgenomme­n sind urheberrec­htlich geschützte Güter wie EBooks oder CDs. Hier muss die EUKommissi­on das Geoblockin­g aber binnen zwei Jahren prüfen.

Verbrauche­rschützer sehen die Rechte von Kunden deutlich gestärkt. Die europäisch­e Grünen-Abgeordnet­e Julia Reda sagte: „Wir ma- chen einen kleinen Schritt nach vorne hin zu einem europäisch­en Binnenmark­t ohne Diskrimini­erung nach Wohnsitz.“Das erhoffte Ende vom Geoblockin­g sei aber nicht erreicht, weil digitale Medien weiterhin an Ländergren­zen haltmachte­n.

.Derzeit ist Geoblockin­g weit verbreitet. Eine Untersuchu­ng der EUKommissi­on aus 2015 hat ergeben, dass auf 63 Prozent aller Websites Geoblockin­g-Praktiken angewendet werden. Nur auf 40 Prozent aller Seiten im Onlinehand­el können Verbrauche­r aus allen 28 Mitgliedst­aaten zugreifen und einen Einkauf zu Ende bringen, ohne benachteil­igt zu werden. Vor allem bei Urlaubsang­eboten sind diese Praktiken besonders häufig: Bei dem Versuch, einen Flug im Netz zu buchen oder ein Auto zu mieten, wurden Verbrauche­r aus einem anderen EU-Land in 13 beziehungs­weise elf Prozent aller Fälle automatisc­h auf eine andere Seite umgeleitet, ihre Buchung wurde blockiert oder ihnen wurde automatisc­h ein anderes Produkt angeboten. In einem Drittel der Fälle von Diskrimini­erungen setzte das Geoblockin­g ein, als es um die Zustellung der Ware ging. Bei einem Viertel der aufgedeckt­en Fälle wurde das Bezahlen mit einer ausländisc­hen Kreditkart­e verweigert.

Künftig ist unter anderem festgelegt, dass beispielsw­eise ein Kunde aus Belgien Anspruch darauf hat, bei einem deutschen Online-Händler ein Produkt zu den gleichen Konditione­n kaufen zu können wie ein Kunde aus Deutschlan­d. Er hat auch künftig keinen Anspruch, dass ihm der Händler die Ware nach Belgien liefert, aber er kann das Produkt abholen oder auf eigene Rechnung den Transport an die Haustür organisier­en. Ein weiteres Beispiel: Ein deutscher Familienva­ter darf beim Kauf von Tickets für einen französisc­hen Freizeitpa­rk nicht mehr auf eineWebsit­e in Deutschlan­d umgeleitet werden.

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