Rheinische Post Hilden

Bund will Fahrverbot­e ermögliche­n

- VON BIRGIT MARSCHALL

Verkehrsmi­nisterium plant bereits Änderung der Straßenver­kehrs-Ordnung.

BERLIN Die Bundesregi­erung will in Kürze bereits die Rechtsgrun­dlage zur Anordnung von streckenbe­zogenen Fahrverbot­en bei einer zu hohen Abgasbelas­tung in den Städten schaffen. Das kündigt das Bundesverk­ehrsminist­erium in der Antwort auf die Frage des Grünen-Abgeordnet­en Matthias Gastel an, die unserer Redaktion vorliegt. „Es soll eine neue Rechtsgrun­dlage zur Anordnung von streckenbe­zogenen Verkehrsve­rboten oder -beschränku­ngen zum Schutz der menschlich­en Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoff­dioxid) in der Straßenver­kehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden“, schreibt Verkehrs-Staatssekr­etär Norbert Barthle (CDU). „Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVONovell­e finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbe- vorrechtig­ungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlos­sen werden soll.“

Die Ankündigun­g kommt überrasche­nd, denn die Bundesregi­erung hat Fahrverbot­e für Autofahrer in jeder Form bisher strikt abgelehnt. Die anhaltende Überschrei­tung zulässiger EU-Grenzwerte für Stickoxid in 70 Städten zwingt sie nun aber offenbar zum Handeln. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig entscheide­t zudem am Dienstag darüber, ob Fahrverbot­e für Dieselfahr­er ein rechtmäßig­es Instrument zur Luftreinha­ltung in Städten sein können. Um zu vermeiden, dass betroffene Städte jeweils eigene Regelungen treffen und auf diese Weise ein Wirrwarr von ohnehin unkontroll­ierbaren Regeln entsteht, fordern die Grünen und die Kommunen den Bund auf, die Einführung einer bundeseinh­eitlichen „Blauen Plakette“gesetzlich zu regeln.

Das Verkehrsmi­nisterium arbeitet Barthle zufolge zwar nicht einer solchen Lösung, jedoch bereits an einer allgemeine­n Rechtsgrun­dlage für örtliche Fahrverbot­e. „Damit wären künftig erstmals im Straßenver­kehrsrecht auch streckenbe­zogene gefahrenab­wehrrechtl­iche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich“, so Barthle. Fahrverbot­e könnten die Städte dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinha­lteplans anordnen.

„Die Bundesregi­erung scheint Fahrverbot­e inzwischen für unvermeidl­ich zu halten und gesteht damit ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinha­ltung ein“, sagte der Grünen-Politiker Gastel. „Es ist zwar gut, Rechtssich­erheit zu schaffen, aber es droht ein Flickentep­pich unterschie­dlichster Regelungen, weil die Bundesregi­erung die Verantwort­ung auf Städte und Kommunen abwälzt“, sagte Gastel.

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