Rheinische Post Hilden

Hilden hat nun doch einen Hendrika-Grüter-Weg

- VON ALEXANDRA RÜTTGEN

Ein kleines Stück der Straße „Am Lindengart­en“wurde umbenannt. Damit haben zwei Häuser eine neue Adresse.

HILDEN Die Stadt Hilden hat nun einen Hendrika-Grüter-Weg. Sie benannte den westlichen Abschnitt der bisherigen Straße „Am Lindengart­en“um. Davon betroffen sind zwei Häuser. Der östliche Abschnitt der Straße mit sieben Häusern wird den Namen „Am Lindengart­en“behalten. Die Straße „Am Lindengart­en“ist durch Poller in zwei Ab- schnitte geteilt, um Durchgangs­verkehr zu vermeiden. Künftig soll sie durch eine öffentlich­e Grünfläche endgültig in zwei unabhängig­e Teile getrennt werden.

Mit dem neuen Straßensch­ild endet eine über Jahre andauernde, politische Diskussion. Entzündet hatte sie sich an einem Antrag der Bürgerakti­on im Jahr 2008. Sie wollte den Agnes-Miegel-Hof umbenennen lassen. Der verstorben­en Dichterin Agnes Miegel wird eine große Nähe zum NS-Regime nachgesagt. Die Anwohner des Agnes-Miegel-Hofs lehnten eine Umbenennun­g indes ab. Der Rat schloss sich ihren Argumenten im Jahr 2009 mehrheitli­ch an, eine Umbenennun­g gab es nicht. 2015 rollte RP-Leser Dietrich Ernst die Diskussion erneut auf, indem er vorschlug, den Namen von Agnes Miegel durch den von Hendrika Grüter auszutausc­hen. „Die Nazidichte­rin würde zugunsten eines Opfers verdrängt“, wünschte sich Ernst. Hendrika Grüter gehörte zu den Opfern der Pogromnach­t von 1933. Ein Stolperste­in auf der Gerresheim­er Straße trägt ihren Namen. Sie war Haushälter­in eines jüdischen Arztes und nahm sich unter dem Eindruck der Schrecken der Pogromnach­t im Alter von 45 Jahren das Leben. Zeitweise wurde auch diskutiert, den Platz im soge- nannten Aldi-Ei an der Gerresheim­er Straße nach Hendrika Grüter zu benennen.

Letztlich aber beschloss der Rat 2015, ein Stück der Straße „Am Lindengart­en“umzutaufen. Jetzt wurde der Beschluss umgesetzt. „Eine feierliche Einweihung ist nicht üblich und auch nicht geplant“, heißt es von Peter Stuhlträge­r, Leiter des städtische­n Planungs- und Vermessung­samtes.

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