Häufig gestellte Fragen zur Vorsorge
Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur, erläutert die Bestattungsvorsorge.
(rps) Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist der Schock groß. Zum Schmerz kommt für die Angehörigen die Verantwortung hinzu, viele Entscheidungen treffen zu müssen. Ein Vorsorgevertrag hilft, da in ihm verbindliche Rahmenbedingungen für die eigene Bestattung festgelegt werden, die auch für den beauftragten Bestatter bindend sind. Warum soll ich mir Gedanken über meine eigene Bestattung machen? Wer sich rechtzeitig mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzt, beweist Mut, sichert die Durchführung der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge ab und nimmt seinen Angehörigen die Last, in Zeiten der Trauer lange über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen nachdenken zu müssen. Auch bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit kann man so in Zeiten, in denen eine eigenständige Willensäußerung noch möglich ist, die eigene Bestattung besprechen und den Rahmen abstecken. Wie und wo kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen? Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und den individuellen finanziellen Möglichkeiten die dereinstige Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden und kann beim Bestatter abgeschlossen werden. Wie kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag finanziell absichern? Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Absicherung von Bestattungsvorsorge-Verträgen an. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: zum einen ein Treuhandvertrag über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Zum an- deren eine Bestattungsvorsorge über die Nürnberger Versicherung – und die empfiehlt das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur. Einige Vorteile: keine Gesundheitsprüfung, Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr möglich und ein sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod. Wie kann ich die Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamtes schützen? Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Um diese abzuschließen, ist es im ersten Schritt erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen Kosten der Bestattung beim Wunschbestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen.
Im zweiten Schritt wird dann die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, vor Antragstellung auf Sozialleistungen gesichert.
Das Totenfürsorgerecht sichert das Recht und die Pflicht des damit Beauftragten, den Ort der Grabstätte und auch die Gegebenheiten der Bestattung zu ordnen. In erster Linie ist hierbei auf die Wünsche des Verstorbenen einzugehen. Ein Vorsorgender kann auch durch den Abschluss einer Bestattungsvorsorgevereinbarung den Bestatter mit der Wahrung der vereinbarten Modalitäten beauftragen.