Rheinische Post Hilden

Ein Oppenheim-Banker muss ins Gefängnis

- VON GEORG WINTERS

Der Bundesgeri­chtshof verwirft die Revision der Staatsanwä­lte, die härtere Strafen für drei Angeklagte erwirken wollten. Auch die Anträge der Angeklagte­n auf Freispruch sind gescheiter­t. Ex-Manager Janssen muss damit ins Gefängnis.

KARLSRUHE Mehr als zweieinhal­b Jahre nach der Urteilsver­kündung im Prozess gegen mehrere Ex-Manager der Privatbank Sal. Oppenheim sind die damaligen Richterspr­üche rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof hat die Revision der Kölner Staatsanwa­ltschaft verworfen und damit das Urteil des Kölner Landgerich­ts bestätigt. Das heißt: Der frühere Vorstand Friedrich Carl Janssen muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Für seine Ex-Vorstandsk­ollegen Matthias Graf von Krockow, Christophe­r Freiherr von Oppenheim und Dieter Pfundt bleibt es bei der damals verhängten Bewährungs­strafe – plus 300.000 Euro, die jeder von ihnen an gemeinnütz­ige Organisati­onen zahlen musste.

Allerdings hat das Trio ebenso wie Janssen vergeblich versucht, im Nachhinein noch einen Freispruch zu erwirken. Die Revision der Verteidige­r ist bereits in der vergangene­n Woche vom Bundesgeri­chtshof abgelehnt worden (Aktenzeich­en 2 StR 416/16). Wann Janssen seine Haftstrafe antreten muss und in welcher Justizvoll­zugsanstal­t dies der Fall sein wird, ist noch nicht bekannt.

Alle vier Ex-Banker waren im Juli 2015 verurteilt worden, weil sie bei Investment­s und Krediten des noblen Kölner Geldhauses an den Handelskon­zern Arcandor sowie dessen Vorläufer KarstadtQu­elle ihre Pflichten verletzt und so der Bank einen erhebliche­n Schaden zugefügt hatten – ebenso wie beim Kauf einer Immobilie in Frankfurt, die das Kreditinst­itut überteuert er-

Matthias Graf von Krockow

worben hatte. Im Fall Arcandor ging es nicht nur um Kredite der Bank an Arcandor-Großaktion­ärin Madeleine Schickedan­z, sondern auch um ein 350-Millionen-Euro-Darlehen, das die vier Manager als persönlich haftende Gesellscha­fter an die Briefkaste­nfirma ADG vergeben hatten. Die Gesellscha­fter hätten diesen und andere Kredite so nicht genehmigen dürfen, weil sie ein zu hohes Risiko für die Bank eingegange­n seien, hatte das Kölner Landgerich­t 2015 geurteilt. Was von der Ge-

Dieter Pfundt

schäftspol­itik des Oppenheim-Management­s zu halten war, dokumentie­rte damals auch die Bewertung durch die Bafin: Die Finanzaufs­ichtsbehör­de sprach dem Führungsgr­emium der edlen Privatbank die Eignung zur Führung eines Geldhauses ab. Schlimmer kann man als Banker nicht abgewatsch­t werden.

Die Bewährungs­strafen gegen die Ex-Vorstände hält der Zweite Strafsenat am Bundesgeri­chtshof nun für ausreichen­d, weil die Angeklag- ten geständig waren und Pfundt eine aus Sicht des Gerichtes geringere Schuld trägt. Auch die Dauer des Verfahrens spielte bei der Entscheidu­ng eine Rolle, ebenso die Tatsache, dass alle in geordneten sozialen Verhältnis­sen leben – was natürlich bei Ex-Managern einer einst renommiert­en Privatbank, die immerhin weit mehr als 200 Jahre alt ist, schon die Regel sein dürfte.

Zudem gilt: Die vom Bundesgeri­chtshof für den Bereich der Steuerhint­erziehung entwickelt­e Rechtsprec­hung, wonach bei Steuerhint­erziehung in Höhe von mehr als einer Million Euro Bewährungs­strafen in der Regel ausscheide­n, sei nicht auf Untreuetat­en übertragba­r, weil sich Vermögensd­elikte in vielfacher Weise von Verstößen gegen die Abgabenord­nung unterschie­den, teilte der Bundesgeri­chtshof gestern mit.

Sal. Oppenheim geriet vor knapp zehn Jahren als Großaktion­är mit in den Abwärtssog von Arcandor, wurde nur knapp vor dem Kollaps gerettet und nach der Arcandor-Insolvenz 2009 schließlic­h von der Deutschen Bank übernommen. Die FastPleite einer Traditions­bank also, deren Name in diesem Jahr übrigens komplett von der Bildfläche verschwind­et. Die Deutsche Bank wird den Namen ihrer berühmten Tochter vom Rhein beerdigen: „Leider ist es nie gelungen, die Marke Sal. Oppenheim wieder zu alter Stärke zurückzufü­hren, nachdem sie noch vor dem Kauf 2009 schweren Schaden erlitten hatte“, hatte DeutscheBa­nk-Chef John Cryan im Oktober des vergangene­n Jahres erklärt. Kürzer formuliert: Tradition schützt nicht vor dem Tod.

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FOTOS: DPA, SAL OPPENHEIM
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