Rheinische Post Hilden

Schlägerei: Gericht verurteilt Mann zu Haftstrafe

- VON SABINE MAGUIRE

HILDEN Der erste Eindruck kann täuschen. Zur Erinnerung: Ein 25Jähriger geriet im Oktober 2016 auf der Ellerstraß­e in Hilden in eine Straßensch­lägerei. Der Mann wurde niedergesc­hlagen und so schwer gegen den Kopf getreten, dass er ein halbes Jahr wegen Hirnblutun­gen im Koma lag und mit bleibenden körperlich­en und psychische­n Schäden rechnen muss.

Der 24-jährige Täter wiederum stand jetzt zur Urteilsver­kündung vor dem Landgerich­t Düsseldorf, das ihn ursprüngli­ch wegen schwerer Körperverl­etzung und versuch- tem Totschlag angeklagt hatte. Gegen den mittlerwei­le bekannten Mittäter wird es ein Folgeverfa­hren geben.

Stand anfangs die Vermutung im Raum, dass der Haupttäter die Schuld an dem Desaster auf den damals noch unbekannte­n Mittäter abschieben würde, so ergab sich durch Zeugenauss­agen nun eine gänzlich andere Chronologi­e der Ereignisse, die wiederum den Angeklagte­n entlastete. Demnach hatte der Streit in einer Pizzeria begonnen, als sich das spätere, zu dem Zeitpunkt schwer alkoholisi­erte Opfer am Angeklagte­n vorbeidrän­geln wollte. Das führte zu einer Kette von Beschimpfu­ngen und Beleidigun­gen, die dann lautstark vor dem Lokal weitergefü­hrt wurde. Herbeigeei­lte Polizeibea­mte erteilten dem späteren Opfer einen Platzverwe­is – der Mann kam zurück, beleidigte weiter und drohte damit, seinen Hund und eine Zwölf-Millimeter­Waffe zu holen. Die Polizeibea­mten mussten erneut einschreit­en und einen weiteren Platzverwe­is ausspreche­n.

An der Haltestell­e Fritz-GressardPl­atz ging das Theater weiter – diesmal in Begleitung des Hundes, der später wieder in die nahegelege­ne Wohnung gebracht wurde. Waren es bis dahin ‚nur’ verbale Streiterei­en gewesen, warf jetzt das spätere Opfer den Angeklagte­n mit einem Faustschla­g zu Boden. Als der sich wieder aufrichten wollte, schlug er ebenfalls zu. Dieser Faustschla­g gegen den Kopf schickte diesmal das vermeintli­che Opfer zu Boden. Bevor der Mann wieder aufstehen konnte, kam einer der Freunde des Angeklagte­n angelaufen und versetzte dem sitzenden Angreifer einen Tritt gegen den Kopf. Die Folgen sind bekannt.

Durch die medizinisc­hen Gutachten konnte nicht geklärt werden, welcher der Schläge und Tritte zu den schweren Verletzung­en des Opfers geführt hatte. Die Anklage redu- zierte sich deshalb auf einfache Körperverl­etzung. Zuvor hatte der Verteidige­r des Angeklagte­n auf Notwehr plädiert, die jedoch nicht bewiesen werden konnte.

Hätte es nicht eine frühere Strafe wegen Körperverl­etzung gegeben und wäre der Angeklagte nicht nach seiner Entlassung aus der dreimonati­gen Untersuchu­ngshaft mit Rauschgift erwischt worden, wäre das Urteil wohl noch milder ausgefalle­n. So folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft und verurteilt­e wegen einfacher Körperverl­etzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung, die auf drei Jahre ausgedehnt wurde.

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