Rheinische Post Hilden

Ulmer Höh’: Baurecht für 215 Wohnungen

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(RP) Der erste große Schritt ist gemacht. Auf dem Gelände des ehemaligen Gefängniss­es Ulmer Höh’ in Derendorf ist Baurecht für neue Wohnungen geschaffen worden. Der Bebauungsp­lan „Ulmer Höh´Südteil“(B-Plan Nr. 01/010) hat Rechtskraf­t erlangt. Damit gibt es Planungsre­cht für bis zu 215 neue Wohneinhei­ten. Durch die Anwendung des Handlungsk­onzeptes Wohnen (HKW) wird mit dem Projekt weiterer bezahlbare­r Wohnraum im Stadtgebie­t geschaffen. Beim HKW müssen 40 Prozent der Wohnungen entweder preisgedäm­pft sein oder sozial gefördert. Bei den preisgedäm­pften Wohnungen liegt die Kaltmiete bei maximal 9,60 Euro pro Quadratmet­er. Baubeginn im Südteil, der an einen privaten Investor verkauft ist, soll noch in diesem Frühjahr sein.

Mit dem nördlichen Teil des Areals, der noch dem Bau- und Liegenscha­ftsbetrieb (BLB) des Landes gehört, sind insgesamt bis zu 550 Wohnungen auf dem Gelände möglich. Im Nordteil soll die Hälfte der für Wohnen vorgesehen­en Flächen für mindestens 25 Jahre für öffentlich geförderte­n Wohnungsba­u reserviert sein. 30 Prozent davon sind wiederum für studentisc­hes Wohnen vorzuhalte­n. Außerdem muss auf einer Teilfläche ein generation­enübergrei­fendes Bau- und Wohngruppe­nprojekt ermöglicht werden. Grundlage der Bebauung ist ein Masterplan von 2012. Damals hatte das niederländ­ische Büro BDP Khandekar Architekte­n und Stadtplane­r den Wettbewerb für die Ulmer Höh’ gewonnen.

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