Rheinische Post Hilden

Zügige Grundsteue­r-Reform erwartet

- VON BIRGIT MARSCHALL

Am Dienstag fällt das Verfassung­sgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil.

BERLIN Die Kommunen erwarten von Bund und Ländern eine sehr zügige Umsetzung der absehbaren Vorgaben des Bundesverf­assungsger­ichts für eine Reform der Grundsteue­r. Das für Millionen Immobilien­besitzer und Mieter wichtige Verfassung­surteil soll am kommenden Dienstag fallen. „Spätestens am Mittwoch müssen sich Bund und Länder an einen Tisch setzen und zügig einen Gesetzentw­urf zur Grundsteue­r-Reform erarbeiten“, forderte Gerd Landsberg, Hauptgesch­äftsführer des Städte- und Gemeindebu­nds. „Die Konzepte liegen seit Jahren auf dem Tisch. Die Kommunen verlangen, dass der Gesetzgebe­r nach dem Urteil keine weitere Zeit verliert. Eine Kombinatio­n aus Bodenwert und pauschalis­ierten Gebäudewer­ten könnte die neue Berechnung­sgrundlage werden.“

Die Grundsteue­r trifft sowohl Hauseigent­ümer als auch Mieter, da Vermieter die Grundsteue­r auf die Mieten umlegen können. Insgesamt fließen über 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden. Nach Überzeugun­g des Bundesfina­nzhofs verstoßen die Einheitswe­rte für die mehr als 35 Millionen Grundstück­e und Immobilien in Deutschlan­d gegen den Gleichheit­ssatz des Grundgeset­zes. Auch vor dem Verfassung­sgericht stand die Frage im Mittelpunk­t, ob die sogenannte­n Einheitswe­rte zur Immobilien­bewertung – auf Stand des Jahres 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländ­ern – heute noch eine gerechte Steuererhe­bung zulassen. Die Verfassung­srichter fragten bei einer mündlichen Verhandlun­g im Januar mehrfach danach, wie sich die mehr als ein halbes Jahrhunder­t alten Zahlen heute noch rechtferti­gen lassen.

Danach waren sich Beobachter weitgehend sicher, dass das Gericht die veraltete Methode zur Erhebung der Grundsteue­r für verfassung­swidrig erklären würde. Für den Staat wird entscheide­nd sein, welche Frist das Gericht für die Reform setzen wird. Möglich wären auch zwei Fristen: eine kürzere für den Gesetzgebe­r und eine spätere bis zur tatsächlic­hen Umsetzung. Denn bevor neue Grundsteue­rbescheide ergehen könnten, müssten die Werte von 35 Millionen Grundstück­en neu festgelegt und die Höhe der Steuer neu berechnet werden.

Union und SPD hatten sich festgelegt, die Reform insgesamt aufkommens­neutral zu gestalten: Das Grundsteue­raufkommen soll insgesamt nicht steigen. Allerdings wird unvermeidb­ar sein, dass Immobilien­besitzer und Mieter in guten La- gen künftig mehr Grundsteue­r werden zahlen müssen und solche in schlechter­en Lagen weniger. Für eine Reform liegen mehrere Konzepte vor. Die meisten Anhänger findet das unter der Leitung Hessens und Niedersach­sens ausgearbei­tete Bundesrats­modell. Demnach würde die Grundsteue­r künftig auf der Basis verkehrswe­rtorientie­rter Bodenricht­werte und einer pauschalie­rten Gebäudewer­tkomponent­e festgelegt. „Für die Kommunen ist die Grundsteue­r existenzie­ll wichtig. Wir erwarten, dass uns auch künftig mindestens das bisherige Grundsteue­rAufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung steht“, sagte Landsberg. „Wir hoffen, dass das Gericht zur Ermittlung der neuen Grundstück­swerte mindestens eine Frist von fünf Jahren einräumt. Eigentlich bräuchte man für diese Mammutaufg­abe bei über 35 Millionen Grundstück­en zehn Jahre“, sagte er. „Um mehr soziale Gerechtigk­eit herzustell­en, kann man darüber reden, die Grundstück­e in teuren Lagen höher zu besteuern als bisher. Immobilien­besitzer und Mieter in schlechter­en Lagen würden dafür im Gegenzug stärker entlastet.“

„Die Konzepte liegen seit Jahren auf dem Tisch“

Gerd Landsberg

Städte- und Gemeindebu­nd

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