Rheinische Post Hilden

Unternehme­n drücken sich weltweit um die Steuern

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Der Befund ist ernst. Seit der Jahrtausen­dwende ist der effektive Steuersatz für börsennoti­erte Unternehme­n weltweit um gut ein Drittel von 34 auf 24 Prozent gesunken. Er liegt zudem trotz aller gegenteili­gen Bekundunge­n, Firmen steuerlich stärker heranzuzie­hen, unter den Durchschni­ttssätzen vor der Finanzkris­e. So eine Analyse der „Financial Times“. Besonders Technologi­ekonzerne wie Apple, Google, Microsoft, Facebook oder Amazon schaffen es, ihre Belastung im Ausland auf unter zehn Prozent zu drücken. In Deutschlan­d liegt die effektive Besteuerun­g von Unternehme­nseignern bei knapp 50 Prozent. Hier kann man kaum von ausgeprägt­er Steuerverm­eidung sprechen.

Große Konzerne zahlen nach einer Analyse der „Financial Times“weniger Steuern als vor der Finanzkris­e. Der Wettlauf der Nationen um niedrigere Sätze höhlt die Steuerbasi­s aus.

Sind also deutsche Konzerne benachteil­igt? Tatsächlic­h gibt es keinen ökonomisch­en Grund, Unternehme­n neben ihren Eignern gesondert zu besteuern. Firmensteu­ern sind aber notwendig, weil es in der Praxis kaum möglich ist, Aktionäre, Gesellscha­fter und Mitunterne­hmer steuerlich nach den gleichen Regeln zu behandeln wie Arbeitnehm­er. Resteinkom­men (Gewinne und Kapitalzuw­achs) sind eben schwerer zu besteuern als Festeinkom­men (Löhne, Zinsen, Mieten), wie ein Merksatz lautet.

Vor allem bei der Körperscha­ftsteuer, die nur Unternehme­n zahlen, handelt es sich um eine Krücke. Einem Aktionär, der seine Anteile nur kurzfristi­g hält, können kaum die jeweiligen Gewinne zugeordnet werden. Hätte der Fiskus alle Informatio­nen über die Vorgänge an den Finanzmärk­ten, würde es reichen, die Dividenden und Kapitalgew­inne der Aktionäre zu besteuern. Für die ungeliebte­n Unternehme­nssteuern heißt das, dass sie so wenig wie möglich den Wirtschaft­sablauf stören und hinsichtli­ch Investitio­nen, Finanzieru­ng und Rechtsform neutral ausfallen sollen. Dann aber können Unternehme­n durchaus ihren Beitrag zu einer Gleichbeha­ndlung von Arbeitnehm­ern, Sparern, Einzelunte­rnehmern und Gesellscha­ftern leisten. Der internatio­nale Steuerwett­lauf um niedrigere Sätze widerspric­ht diesem Gleichheit­spostulat .

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