Förderung für Wohneigentum
Die Stadt unterstützt Haushalte mit mittlerem Einkommen mit Darlehen.
(arl) Wer Wohneigentum kauft und selber nutzt, kann sich um eine finanzielle Unterstützung der Stadt durch ein für zehn Jahre zinsfreies Darlehen bewerben. Nun sollen die Richtlinien überarbeitet werden, unter anderem sollen die Darlehen auch für den Erwerb von gebrauchten Immobilien gelten. Der Ausschuss für Wohnungswesen berät am Montag über die Vorlage.
Bereits seit zehn Jahren fördert die Stadt den Kauf von Wohneigentum. Dies gilt als Ergänzung zu einem entsprechenden Programm des Landes. Die Landesförderung beschränkt sich auf Haushalte, die innerhalb der Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau liegen. Diese beträgt 40.712 Euro an Jahresbrutto-Einkommen für einen Zwei-Personen-Haushalt, je nach Kinderzahl steigt die Grenze.
Das städtische Programm richtet sich als Ergänzung an Haushalte mit mittlerem Einkommen, die bis zu 60 Prozent oberhalb der genannten Grenze liegen. Dies soll dazu beitragen, dass auch Haushalte in dieser Einkommensklasse Eigentum in Düsseldorf erwerben können.
Da das Land ein neues Wohnraumförderungsprogramm mit geänderten Bedingungen beschlossen hat, überarbeitet nun auch die Stadt ihre Richtlinien. Dabei gibt es drei Neuerungen: Die Förderung umfasst nun neue und gebrauchte Immobilien, es gibt Zusatzdarlehen für Kinder und Schwerbehinderte, darüber hinaus werden 15 Prozent der Darlehen künftig als Eigenleistungsersatz anerkannt.
Eine Beispielrechnung: Eine vierköpfige Familie will eine 110 Quadratmeter große Eigentumswoh- nung (3400 Euro/Quadratmeter) finanzieren. Inklusive Erwerbsnebenkosten sind rund 419.000 Euro fällig. Eine Person ist berufstätig und verdient 70.000 Euro brutto im Jahr. Damit überschreitet die Familie die Einkommensgrenze um rund 35 Prozent, würde also keine Landesförderung bekommne.
Die Familie kann nun ein städtisches Darlehen in Höhe von 60.000 Euro erhalten. Dies erhöht auch die Eigenleistung um 9000 Euro. Der Beispielfall rechnet mit einer Gesamteigenleistung von 54.000 Euro, zusätzlich wäre also noch ein Bankdarlehen von 305.000 Euro nötig. Das ergibt insgesamt eine monatliche Belastung von 1733 Euro. Durch das zinslose Förderdarlehen kann sich die Familie damit – so die Schlussfolgerung des Wohnungsamts – die Immobilie leisten.