NRW will Geld für Opfer in Münster
Das Opferentschädigungsgesetz soll auch für die Leidtragenden der Amokfahrt gelten.
DÜSSELDORF Die Landesregierung fordert eine finanzielle Entschädigung für die Angehörigen und die Opfer der Amokfahrt, bei der am vergangenen Wochenende in Münster mehrere Menschen getötet und weitere schwer verletzt worden sind. NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte unserer Redaktion: „Nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten Betroffene Leistungen, wenn sie Opfer einer Gewalttat geworden sind.“
Allerdings greift das Gesetz, das der Bundestag im vergangenen Sommer novelliert hat, nicht, wenn der „Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs“Schäden verursacht hat (Paragraf 1, Absatz 11). Der Gesetzgeber befürchtete eine schwierige Abgrenzung zu Verkehrsunfällen. Bei der Amokfahrt war am Samstag ein offenbar psychisch labiler 48-Jähriger mit einem Camping-Bus in die Altstadt von Münster gerast und hatte zwei Menschen getötet, bevor er sich selbst erschoss. Zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt.
Dennoch will Laumann, dass das Opferentschädigungsgesetz auch im Fall Münster greift: „Ein solcher Anspruch wurde auch bei den Betroffenen des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz vom Dezember 2016 anerkannt. Gleiches muss nun für die Betroffenen der Geschehnisse in Münster gelten.“Auch der Berliner Attentäter hatte ein Fahrzeug als Tatwerkzeug be- nutzt. Für die Opfer und Hinterbliebenen des Angriffs mit elf Toten und 55 Verletzten setzte die Bundesregierung damals eine Härtefallklausel in Kraft, um ihnen dennoch Hilfe über das Gesetz zu ermöglichen. Für eine entsprechende Regelung im Fall von Münster könnte sich auch der neue Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD) einsetzen.
Nach Auskunft des Düsseldorfer Opfer-Anwaltes Julius Reiter steht den Angehörigen von Todesopfern einer Gewalttat ein Trauergeld von bis zu 50.000 Euro zu. Dafür könnte der Nachlass des Täters herangezogen werden, der über mehrere Wohnungen und Autos verfügte.