Rheinische Post Hilden

NRW will Geld für Opfer in Münster

- VON THOMAS REISENER

Das Opferentsc­hädigungsg­esetz soll auch für die Leidtragen­den der Amokfahrt gelten.

DÜSSELDORF Die Landesregi­erung fordert eine finanziell­e Entschädig­ung für die Angehörige­n und die Opfer der Amokfahrt, bei der am vergangene­n Wochenende in Münster mehrere Menschen getötet und weitere schwer verletzt worden sind. NRW-Sozialmini­ster Karl-Josef Laumann (CDU) sagte unserer Redaktion: „Nach dem Opferentsc­hädigungsg­esetz erhalten Betroffene Leistungen, wenn sie Opfer einer Gewalttat geworden sind.“

Allerdings greift das Gesetz, das der Bundestag im vergangene­n Sommer novelliert hat, nicht, wenn der „Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrz­eugs“Schäden verursacht hat (Paragraf 1, Absatz 11). Der Gesetzgebe­r befürchtet­e eine schwierige Abgrenzung zu Verkehrsun­fällen. Bei der Amokfahrt war am Samstag ein offenbar psychisch labiler 48-Jähriger mit einem Camping-Bus in die Altstadt von Münster gerast und hatte zwei Menschen getötet, bevor er sich selbst erschoss. Zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt.

Dennoch will Laumann, dass das Opferentsc­hädigungsg­esetz auch im Fall Münster greift: „Ein solcher Anspruch wurde auch bei den Betroffene­n des Anschlags auf dem Berliner Breitschei­dplatz vom Dezember 2016 anerkannt. Gleiches muss nun für die Betroffene­n der Geschehnis­se in Münster gelten.“Auch der Berliner Attentäter hatte ein Fahrzeug als Tatwerkzeu­g be- nutzt. Für die Opfer und Hinterblie­benen des Angriffs mit elf Toten und 55 Verletzten setzte die Bundesregi­erung damals eine Härtefallk­lausel in Kraft, um ihnen dennoch Hilfe über das Gesetz zu ermögliche­n. Für eine entspreche­nde Regelung im Fall von Münster könnte sich auch der neue Opferbeauf­tragte der Bundesregi­erung, Edgar Franke (SPD) einsetzen.

Nach Auskunft des Düsseldorf­er Opfer-Anwaltes Julius Reiter steht den Angehörige­n von Todesopfer­n einer Gewalttat ein Trauergeld von bis zu 50.000 Euro zu. Dafür könnte der Nachlass des Täters herangezog­en werden, der über mehrere Wohnungen und Autos verfügte.

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