Rheinische Post Hilden

Schwalben-Nester stehen unter Schutz

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Kotbretter sind ein günstiger und wirksamer Schutz für Hausfassad­en, sagt der Kreis.

KREIS METTMANN (RP) Im Frühjahr und Sommer wird der Unteren Naturschut­zbehörde des Kreises Mettmann vermehrt gemeldet, dass aus unterschie­dlichsten Gründen die Nester von Schwalben an den Häuserfron­ten abgeschlag­en werden und die Nutzung von Mauerspalt­en für Mauersegle­r verhindert wird.

Die Untere Naturschut­zbehörde macht darauf aufmerksam, dass Schwalben und Mauersegle­r zu den besonders geschützte­n Tierarten gehören. Nach dem Bundesnatu­rschutzges­etz ist es verboten, die Nester zu beschädige­n oder zu zerstören. Verstöße werden mit einer Geldbuße belegt.

Der Schutzstat­us für Schwalbenu­nd Mauersegle­rnester gilt ganzjährig – also auch dann, wenn die Nester kurzzeitig oder vorübergeh­end nicht benutzt werden, etwa weil sich die Bewohner auf der Nahrungssu­che oder gar im südlichen Winterquar­tier befinden, erwar- tungsgemäß aber die Nester danach wieder aufsuchen.

Der Zugang zu bestehende­n Nestern darf auch nicht durch Bauge- rüste, Netze, Folien oder Ähnliches versperrt werden. Unter bestimmten Voraussetz­ungen kann jedoch vor Bau- und Sanierungs­arbeiten eine Befreiung von den Verboten erteilt werden. Arbeiten zur Sanierung sollten aber bevorzugt in den Monaten von September bis Februar durchgefüh­rt werden. Während der Brutzeit kann es passieren, dass Hauswände und Fenster vom Kot beschmutzt werden. Einen wirksamen Schutz für Hausfassad­en gegen die unerwünsch­te Verschmutz­ung bieten Kotbretter. Durch das Anbringen eines etwa 30 Zentimeter breiten Brettes 40 Zentimeter unter den Nestern, das den Kot und das Nistmateri­al auffängt, kann die Verschmutz­ung massiv reduziert werden. Übrigens: Schwalben und Mauersegle­r am Haus dezimieren lästige Insekten wie Mücken, Fliegen und Blattläuse. Auch aus diesem Grund sollte jeder dazu beitragen, dass der Lebensraum der Tiere erhalten bleibt.

Fragen zum Thema beantworte­t die Untere Naturschut­zbehörde, Telefon 02104 992815.

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