Rheinische Post Hilden

Zweifel an Zulässigke­it von „Tempo 10“

- VON BERND ROSENBAUM

Seit über einem Jahr be- steht auf der Robert-GiesStraße eine Tempo-10Zone, deren Rechtmäßig­keit nun von einem Bürger infrage gestellt wird.

HILDEN Die Absicht ist klar und nachvollzi­ehbar: Da die RobertGies-Straße im Herzen von Hilden direkt auf das stark frequentie­rte Itter-Karree zuführt und in die Zufahrt zum Parkhaus mündet, sollen Autofahrer in diesem Bereich besonders vorsichtig fahren. Zumal auch die Umgestaltu­ng dieses Bereichs vor gut anderthalb Jahren den verkehrsbe­ruhigenden Charakter der Straße unterstrei­chen sollte. Auch deshalb richtete die Stadt nach dem Abschluss der Umbauarbei­ten eine Tempo-10-Zone ein.

Jörg Lichtenthä­ler, Hildener Bürger und regelmäßig­er Autofahrer, ist an einem dieser Verkehrsze­ichen jedoch aufgefalle­n, dass die Ziffer „1“lediglich aufgeklebt ist, darunter offenbar ursprüngli­ch eine höhere Zahl prangte. Er fragt: „Ist das rechtens und so überhaupt verbindlic­h? Könnte ja jeder kommen und einfach überkleben?!“Und tatsächlic­h offenbart eine entspreche­nde Anfrage bei der Stadtverwa­ltung ein Dilemma zwischen Sparsamkei­t und Rechtssich­erheit.

„Der aktuelle Verkehrsze­ichenkatal­og von 2017 umfasst offiziell keine ’Tempo-10-Zone’“, räumt Alexander Smeets ein. Der Sachgebiet­sleiter Straßenbau und Verkehrswe­sen hatte aber, zusammen mit vielen seiner Kollegen bundesweit, die Hoffnung gehegt, dass die jüngste Gesetzesno­velle dieses Zeichen mit aufgenomme­n hätte. Doch das sei nicht geschehen. Stattdesse­n blieb es in der Liste der Vorschrift­zeichen laut Anlage 2 der Straßenver­kehrsordnu­ng bei Zeichen 274.1 „Tempo-30-Zone“. Lediglich eine bereits 2013 mit in den Gesetzeste­xt aufgenomme­ne Erläuterun­g verweist darauf, dass „mit dem Zeichen in verkehrsbe­ruhigten Geschäftsb­ereichen auch Zonengesch­windig- keitsbesch­ränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet sein“können. Doch das legitimier­e lediglich die von der Bundesanst­alt für Straßenwes­en im Verkehrsze­ichenkatal­og aufgeführt­e Zone-20-Version (Zeichen 274.1-20), nicht aber eine „Zone 10“, erläutert Smeets. Die Klebezahl habe man bei einem Schild verwendet, um ein teures „Zone-10“-Schild einzuspare­n, das man dann einstampfe­n müsste, wenn die „Zone 10“nicht kommt, sagt der Sachgebiet­sleiter.

Nun könnte man sagen: „Dann macht doch einfach eine ’Spielstraß­e’ daraus, in der man nur mit Schrittges­chwindigke­it (nach geltender Rechtsprec­hung zwischen fünf und sieben Kilometer pro Stunde) fahren darf. Doch dazu müsste die gerade erst neu gestaltete Straße wieder aufgerisse­n und der Bordstein als Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehwegen entfernt werden. Der ist nämlich in verkehrsbe­ruhigten Bereichen nicht zulässig.

Also, und das hat die Stadt auch schon geplant, werden die „Zone10“-Schilder nun durch einfaches „Tempo 10“ersetzt. Dass das nicht so schnell geht, liege an der ausgesproc­hen dünnen Mitarbeite­rdecke in der Stadtverwa­ltung. „Wir pfeifen personalte­chnisch auf dem letzten Loch“, formuliert es Smeets griffig. Die Verkehrsbe­hörde suche aktuell händeringe­nd nach Verstärkun­g, eine entspreche­nde Stelle ist ausgeschri­eben.

„Wir haben den Vorgang hier liegen, er stand aber nicht ganz oben auf unserer Prioritäte­nliste, weil uns andere Probleme wichtiger schienen“, argumentie­rt der Sachgebiet­sleiter. Er geht nun aber davon aus, dass der Austausch zeitnah erfolgen wird.

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FOTO: BERND ROSENBAUM Zulässig oder nicht, das ist hier die Frage: Auf der Robert-Gies-Straße wurde vor geraumer Zeit die ursprüngli­che Tempo-30Zone in eine Tempo-10-Zone umgewandel­t, indem die vordere Ziffer mit einer „1“überklebt wurde.

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