Rheinische Post Hilden

Verfassung­srichter zweifeln am Rundfunkbe­itrag

-

KARLSRUHE (her) Der von allen Haushalten in Deutschlan­d zu zahlende Rundfunkbe­itrag könnte gegen das Grundgeset­z verstoßen. Das Bundesverf­assungsger­icht hat Bedenken an der Zulässigke­it geäußert. In der mündlichen Verhandlun­g in Karlsruhe ging es um die Frage, ob der zurzeit pro Wohnung und Monat zu entrichten­de Betrag von 17,50 Euro nicht pro Person zu zahlen sei. Die jetzige Regelung benachteil­ige etwa eine alleinerzi­ehende Mutter mit drei Kindern gegenüber zwei Erwerbstät­igen ohne Kinder, sagte Richter Andreas Paulus, Berichters­tatter in dem Verfahren. Es sei möglicherw­eise fairer, wenn der Beitrag pro Person erhoben werde, der dann allerdings geringer ausfallen müsse.

Das Verfassung­sgericht verhandelt­e über vier Verfassung­sbeschwerd­en gegen den Rundfunkbe­itrag. Drei Privatpers­onen halten die Erhebung pro Wohnung für verfassung­swidrig, weil sie auch Besitzer von Zweitwohnu­ngen schlechter­stelle. Der Autovermie­ter Sixt beschwert sich in Karlsruhe darüber, dass er für jedes Fahrzeug einen Beitrag zahlen muss.

Bedenken, es handele sich bei dem Rundfunkbe­itrag um eine versteckte Steuer, fanden die Richter nicht überzeugen­d. Die Länder haben 2013 die bis dahin geltende Rundfunkge­bühr durch das heutige Modell ersetzt. Davor wurde die Gebühr pro Rundfunkge­rät erhoben. Weil das allerdings schwer zu kontrollie­ren war, zahlten viele Nutzer nicht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany