Der Rundfunk muss sich ändern
Rundfunkbeitrag ist ungerecht und teuer. Es ist gut, dass das Verfassungsgericht das offenbar ändern will. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind von enormer Bedeutung für die Gesellschaft. Aber sie müssen sich reformieren.
KARLSRUHE Allein diese Begriffe: Rundfunk, Sendeanstalten, Staatsvertrag. Parallel dazu hört man das Knarzen der Dielen einer dieser angesagten Altbauwohnungen, so verstaubt klingt das. Rundfunk ist heute zwar auch eine schnell geschnittene Multimedia-Reportage für das Smartphone, und Sendeanstalten sind Digitalkonzerne. Gleichwohl drängt die Frage, wie zeitgemäß dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk im Mai 2018 ist, wie selten. Thomas Bellut, Intendant des ZDF, sagt: „Digitalisierung muss man als permanente Revolution verstehen.“Na dann mal los.
Von einer Revolution ist das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in etwa so weit entfernt wie die FDP vom Kanzleramt. Doch zumindest an Ersterem sollte sich etwas ändern. Das Bundesverfassungsgericht könnte dazu beitragen, dass die Sender sich aus der Komfortzone bewegen müssen. Der Erste Senat unter Vorsitz des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof verhandelte gestern über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags. Drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie den Beitrag für ungerecht und zu teuer halten. Sie haben teilweise recht damit.
Vor acht Jahren haben die Bundesländer beschlossen, die ehemalige Rundfunkgebühr, als „GEZ-Gebühr“verschrien, durch den heutigen Beitrag zu ersetzen. Seit 2013 wurden pro Wohnung erst 17,98 Euro fällig, seit 2015 sind es nur noch 17,50 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben oder ob es sich um eine Zweitwohnung handelt. Weil der Beitrag nun nicht mehr pro Rundfunkempfangsgerät – noch so ein altes Wort – erhoben wird, haben die Sender über das Melderegister einen leichteren Zugriff auf die Zahlungspflichtigen. Und weil eigentlich alle zahlen müssen, nehmen die Sender auch mehr ein. Die GEZ konnte man vor der Reform leichter umgehen.
Auch der neue Rundfunkbeitrag steht freilich in der Kritik. Nicht nur Systemzweifler beschweren sich über die „Zwangsabgabe“, sondern auch demokratiegläubige Bürger. Viele halten den Beitrag für eine versteckte Steuer, darunter auch der renommierte Verfassungsrechtler Christian Waldhoff, der gestern in Karlsruhe für seine Sichtweise warb. Auch wenn das Gericht keine große Sympathie für diese Sichtweise hat erkennen lassen, gibt es Zweifel an der Zulässigkeit des Beitrags. Andreas Paulus, Berichterstatter des Senats, fragte zum Beispiel, ob es gerecht sei, dass eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern genauso viel Rundfunkbeitrag zahle wie ein Ehepaar mit doppeltem Einkommen und ohne Kinder. Die Antwort lieferte er implizit gleich mit: Nein, das ist nicht gerecht. Warum also der Rundfunkbeitrag pro Wohnung bezahlt werden muss und nicht pro Person, konnte keiner der Rundfunkvertreter plausibel erklären. Man wolle, so sagte Joachim Wieland, Bevollmächtigter des ZDF, Familien und Ehen besonders schützen, wie im Grundgesetz gefordert. Laut Statistischem Bundesamt werden allerdings 41 Prozent aller Haushalte von nur einer Person geführt. Der Schutz von Ehe und Familie fällt dadurch nicht so groß aus.
Die Richter zeigten deutliche Sympathien für ein Bezahlmodell, das pro Person gilt. Dieses Modell sei kompliziert, klagten die Vertreter der Sender. Aber das ist kein verfassungsrechtliches Argument. Wenn es eine gerechtere Lösung gibt, dann muss sie die aktuelle ersetzen – auch wenn das anstrengend ist. Es ist schließlich auch ungerecht, wenn eine Person mit Zweitwohnung zweimal den Rundfunkbeitrag zahlen muss. Man kann nicht an zwei Orten gleichzeitig „Tatort“oder das „Heute-Journal“sehen.
Es wäre gut, wenn das Bundesverfassungsgericht mehr Gerechtigkeit in den Rundfunkbeitrag brächte. Aber auch die Sender müssen an sich arbeiten. Die von Thomas Bellut ausgerufene permanente Revolution erfordert etwas anderes als eine prekäre Personalpolitik. Die Sender müssen an ihren Strukturen arbeiten, Synergien nutzen, wie Unternehmensberater sagen würden. Müssen wirklich immer Vertreter verschiedener Redaktionen desselben Senders von Ereignissen berichten? Können sich SWR, BR und WDR nicht manchmal besser austauschen?
ARD, ZDF und Deutschlandradio könnten so die gesellschaftliche Akzeptanz des Rundfunkbeitrags erhöhen. In Zeiten, in denen die junge Generation von sich behauptet, sich vornehmlich bei Netflix und den sozialen Netzwerken zu bedienen, muss diese Akzeptanz neu erkämpft werden. Der Beitrag ist dafür ein wichtiges Vehikel, weil er es ist, der bei allen gleichermaßen Wirkung zeigt. Selbst derjenige, der sich kein klassisches Konzert anhört, der Biathlon nicht mag, der Recherchemagazine wie „Monitor“nicht sieht, der profitiert davon. Weil er einen gut informierten Nachbarn hat.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst steht seit jeher in der Kritik. Konrad Adenauer war mit der Berichterstattung der ARD dermaßen unzufrieden, dass er versuchte, einen kanzlertreuen Sender zu installieren. Heute sind es Rechtsradikale, Verschwörungstheoretiker und Demokratiefeinde, die sich auf die Sender eingeschossen haben. Sie wollen ihre dumpfen Parolen an die Stelle von Fakten setzen. Sie wollen unabhängigen Medien die Unabhängigkeit absprechen, sie diskreditieren und Unwahrheiten verbreiten.
In einer solchen Welt, in der immer mehr Menschen immer mehr Unfug behaupten, braucht es Instanzen der Wahrhaftigkeit. ARD, ZDF und der Deutschlandfunk sind solche Instanzen. Sie schaffen eine gemeinsame Öffentlichkeit dort, wo das Internet dazu verführt, immer kleinere, radikalere Zellen zu bilden. Das dient der Gesellschaft, deshalb muss die Gesellschaft das bezahlen. Aber bitte gerecht verteilt und effizient eingesetzt.
Warum der Beitrag pro Wohnung und nicht pro Person gezahlt werden muss, konnte niemand
plausibel erklären