Gefährlicher Schulweg – Eltern müssen Busticket zahlen
MÜNSTER/WEGBERG (sno) Der rund 1,75 Kilometer lange Schulweg ist teilweise schlecht beleuchtet, und die Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer siebenjährigen Tochter – trotzdem muss die Stadt Wegberg bei Mönchengladbach einer Schülerin kein Busticket zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster gestern. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil, denn es entspricht unserem Rechtsverständnis und unserer Einschätzung der örtlichen Situation“, sagte Christine Karneth, Erste Beigeordnete der Stadt Wegberg.
Die Eltern hatten auf die Übernahme der Busfahrkosten für ein Jahr geklagt und argumentiert, dass die Strecke schlecht beleuchtet und wenig verkehrssicher sei. Zudem fürchten sie, ihr Kind könnte Opfer sexueller oder gewaltsamer Angriffe werden. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Aachen der Familie Recht gegeben. Denn nach Ansicht der Aachener Richter vom Mai 2016 ist der Schulweg des Mädchens in die Grundschule risikoreich. Ein Teilstück des Weges könne nicht ausreichend eingesehen werden, es gebe keine Straßenlaternen, und es werde nicht immer beobachtet. Außerdem könne eine Schülerin im Fall eines Übergriffs keine schnelle Hilfe erwarten.
Dieser Einschätzung folgten die Münsteraner Richter gestern nicht, die darüber hinaus auch eine Revision nicht zuließen. Zwar äußerten sie Verständnis für die subjektiv empfundene Sorge der Eltern. Jedoch sahen sie die Schwelle der besonderen Gefährlichkeit in diesem Fall nicht erreicht. So könnten sich Kinder bei einem dunklen Schulweg mit einer Taschenlampe behelfen, hieß es zur Begründung.