Rheinische Post Hilden

Abmahnung für Strompreis-Anhebungen

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Die Verbrauche­rzentrale geht gegen Energieanb­ieter und Inkasso-Unternehme­n vor.

DÜSSELDORF (dpa) Verbrauche­rschützer gehen gegen versteckte Preiserhöh­ungen von Strom- und Gasanbiete­rn vor. Drei Unternehme­n habe man abgemahnt, sagte gestern der Chef der Verbrauche­rzentrale NRW, Wolfgang Schuldzins­ki. Darunter seien zwei Discounter, die aggressiv mit Billigprei­sen in den Vergleichs­portalen werben und diese dann möglichst unbemerkt erhöhen. Wenn die abgemahnte­n Anbieter uneinsicht­ig blieben, werde man sie verklagen, kündigte die Verbrauche­rzentrale an und verwies auf ein Urteil des Oberlandes­gerichts Düsseldorf. Das Gericht hatte bereits im Jahr 2016 die Preiserhöh­ung eines Energieanb­ieters für unwirksam erklärt.

In den monierten Schreiben an die Kunden werde der eigentlich­e Zweck, die Informatio­n über Preiserhöh­ungen, so geschickt versteckt, dass sie von vielen als Werbeschre­iben wahrgenomm­en würden und ungelesen blieben. Auf diese Weise werde verhindert, dass die Kunden von ihrem Sonderkünd­igungsrech­t Gebrauch machten.

Da sei im Betreff blumig von Energiemar­ktentwickl­ungen und Serviceinf­ormationen die Rede. Oder es heiße: „Servicesta­rk und zukunftssi­cher - Vertragsin­formatione­n“. Tatsächlic­h seien die Schreiben „Trojaner“, die es in sich hätten: Die Preiserhöh­ung werde nur möglichst beiläufig erwähnt, kritisiert­e Schuldzins­ki.

In einem Fall sei die Erhöhung sogar im mehrseitig­en Kleingedru­ckten der Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen versteckt worden. So erführen viele Verbrauche­r erst mit der nächsten Rechnung, dass ihr Strom teurer geworden ist. Ein weiterer Trick sei es, nur die neuen Preise zu nennen und die Kunden so über die Höhe der Anpassung im Unklaren zu lassen. Eine Preiserhöh­ung müsse im Betreff klar angekündig­t und in der Informatio­n der alte und der neue Preis gegenüberg­estellt werden, forderten die Verbrauche­rschützer. Einige Anbieter seien in dieser Hinsicht vorbildlic­h.

Mehr Transparen­z fordern die Verbrauche­rschützer auch bei sogenannte­n In-App-Käufen. Kostenlo- se Spiele-Apps verführten die Konsumente­n geschickt dazu, den Gratis-Sektor zu verlassen und nutzten die Ungeduld junger Nutzer aus. Anbieter von Online-Spielen sollten verpflicht­et werden, Preisliste­n ihrer Zusatzange­bote offenzuleg­en.

Bei den im vergangene­n Jahr attackiert­en hohen Inkassokos­ten meldeten die Verbrauche­rschützer einen Erfolg: Der Online-Shop Zalando, das Telekommun­ikationsun­ternehmen 1&1 sowie der Energiever­sorger Vattenfall hätten ihre Inkassodie­nstleister inzwischen zu seriösem Geschäftsg­ebaren verpflicht­et. Lediglich Pay-TV-Anbieter Sky habe angekündig­t, am Verfahren festhalten zu wollen. Gegen Sky werde nun eine Klage vorbereite­t.

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