Rheinische Post Hilden

Rheinbahn lässt E-Scooter meist stehen

- VON PETER CLEMENT

Die Fahrhilfen für Schwerbehi­nderte werden oft nicht mitgenomme­n, weil es an geeigneten Bussen fehlt.

HILDEN/HAAN Nur jeder zehnte Bus der Rheinbahn ist bisher dafür geeignet, ein Elektrofah­rzeug für Schwerbehi­nderte mitzunehme­n. Da diese Busse zudem fast täglich auf einer anderen Strecke eingesetzt werden, weiß keiner der betroffene­n Fahrgäste, wann und an welcher

Georg Schumacher Haltestell­e er denn auch tatsächlic­h mitgenomme­n wird – selbst wenn er inzwischen einen Rechtsansp­ruch darauf hat.

„Das Ganze ist zurzeit leider noch ein Glücksspie­l“, räumte Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher jetzt auf Anfrage ein. Die Situation werde sich im Laufe des Jahres aber deutlich verbessern, denn das Unternehme­n tausche in den kommenden Monaten routinemäß­ig den Großteil seiner Fahrzeugfl­otte aus – „und dabei achten wir natürlich darauf, dass alle Neuanschaf­fungen so ausgelegt sind, dass sie EScooter mitnehmen können“, betonte Schumacher.

Erkennen lässt sich das künftig an einem blauen Piktogramm, das alle in Frage kommenden Busse für die E-Scooter-Fahrer gut sichtbar auf ihre Karosserie geklebt bekommen.

Doch Vorsicht: Auch die Elektrosco­oter selbst müssen vom Hersteller mit einer solchen Plakette versehen sein. Sonst bleiben sie draußen.

Der Sozialverb­and VdK Deutschlan­d hat noch einmal die wichtigste­n Fragen und Antworten zu dem Thema zusammenge­stellt. Hier eine Auswahl:

Für welche Personengr­uppe gilt die Mitnahmepf­licht?

Sie gilt für E-Scooter-Fahrer, die schwerbehi­ndert mit Merkzeiche­n „G“sind oder das Fahrzeug von der Krankenkas­se verordnet bekommen haben. Welche Busse kommen in Frage? Die Linienbuss­e müssen einen ausreichen­den Rollstuhlp­latz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehen­den Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellun­g des E-Scooters auf dem Rollstuhlp­latz zu gewährleis­ten.

Darf mein Modell im Bus mitgenomme­n werden?

Einen Überblick über mitnahmefä­hige E-Scooter-Modelle gibt es beim Bundesverb­and Selbsthilf­e Körperbehi­nderter (BSK) unter www.bsk-ev.org

Technisch wäre es übrigens jetzt schon möglich, den Elektrosco­oterNutzer­n genau mitzuteile­n, welcher Bus für sie geeignet ist und wo er gerade eingesetzt wird. „Über unsere Handy-App oder digitale Anzeigen an den Haltestell­en wäre das sicher machbar“, sagt Rheinbahn-Sprecher Schumacher. Doch weil sich die Einsatzplä­ne ja täglich änderten, sei der personelle Aufwand für das Nachhalten der einzelnen Strecken viel zu hoch.

Immerhin: Bislang beschränkt sich die Nachfrage laut Rheinbahn auf wenige Einzelfäll­e, die vor allem den ländlichen Raum betreffen. Doch die sind meist ärgerlich: So hatte unsere Redaktion 2015 über einen damals 65-jährigen Haaner berichtet, der in seinem E-Scooter mit dem Bus immer nach Hilden gefahren war – bis die Verkehrsbe­triebe im Land die Mitnahme wegen angebliche­r Sicherheit­sbedenken plötzlich generell verweigert­en.

Auch er darf sich jetzt im Recht fühlen – und wird doch vorerst meist an der Haltestell­e stehen bleiben.

„Das Ganze ist zurzeit leider noch ein Glücksspie­l. Bei Anschaffun­gen achten wir drauf“

Sprecher der Rheinbahn

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FOTO: DPA Ob Bus oder Straßenbah­n – die Fahrhilfen für Schwerbehi­nderte wurden viele Monate lang nicht mitgenomme­n. Jetzt zeigt eine blaue Plakette an, welcher E-Scooter wo mitfahren kann. Doch der Rheinbahn fehlt es an geeigneten Bussen.

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