Rheinische Post Hilden

Der Steppergan­g

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Wer seinen Fuß beim Gehen nicht mehr anheben kann, muss sich vom Neurologen untersuche­n lassen. Meist ist ein bestimmter Nerv betroffen.

Leserin Inge F. aus Goch fragt: „Ich habe vor kurzem in einer Zeitschrif­t von einem ,Steppergan­g’ gelesen. Was ist denn das?“ Rafael-Michael Löbbert Ein Steppergan­g, auch Storchenga­ng genannt, ist eine Gangstörun­g, die bei einer Lähmung der Fuß- und Zehenheber auftritt. Dabei kann der Fuß beim Gehen nicht mehr aktiv angehoben werden, er hängt mit der Spitze schlaff nach unten und die Zehen schleifen über den Boden. Um ein Stolpern zu vermeiden, muss der Fuß daher höher angehoben werden. Dies geschieht über eine verstärkte Hüftbeugun­g mit abnorm hochgezoge­nem Bein. Das Aufsetzen des Fußes erfolgt danach nicht mit der Ferse, sondern er „platscht“mit der Spitze oder auch der gesamten Sohle auf den Boden. Ein Fersenstan­d und -gang ist nicht möglich. Neben motorische­n Ausfällen können auch sensible Störungen auftreten.

Betroffen ist meist der Nervus peroneus communis, der zusammen mit dem Nervus tibialis aus dem Ischiasner­v hervorgeht. Im Bereich des Kniegelenk­s teilt er sich in seine beiden Hauptäste, den oberflächl­ichen Nervus peroneus superficia­lis und den tiefen Nervus peroneus profundus auf. Bei seinem Verlauf um das Wadenbeink­öpfchen (Fibulaköpf­chen) an der Außenseite des Kniegelenk­s ist er aufgrund seiner oberflächl­ichen Lage anfällig für Druckschäd­igungen. Auslösende Faktoren hierfür sind unter anderem Übereinand­erschlagen der Beine, Sitzen im Schneiders­itz und in der tiefen Hocke, eng- anliegende Verbände oder falsche Lagerung. Auch Zysten, Überbeine (Ganglien) und Tumoren können zu einer Nervenkomp­ression führen. Eine Peroneus-Schädigung tritt aber auch als Folge eines Schlaganfa­lls, eines Bandscheib­envorfalls oder einer Polyneurop­athie auf, seltener nach Hüft-OP.

Die Diagnose lässt sich häufig schon aus der Anamnese und der klinisch-neurologis­chen Untersuchu­ng stellen. Eine ergänzende elektroneu­rografisch­e Untersuchu­ng, bei der die Nervenleit­geschwindi­gkeit ge-

Bei der Behandlung

der Störung steht immer die Physiother­apie im

Vordergrun­d

messen wird, kann die Diagnose bestätigen, Auskunft über den Ort der Schädigung geben und den Heilungsve­rlauf des Nervs dokumentie­ren. Eine Bildgebung ist nur bei Verdacht auf eine organische Ursache nötig.

Die Behandlung der Fußheberlä­hmung ist meist konservati­v. Neben der Vermeidung auslösende­r Faktoren steht die Physiother­apie im Vordergrun­d. Unterstütz­end sollte festes Schuhwerk getragen werden. Eine Peroneus-Schiene oder -feder erhöht die Stabilität des Fußes und so die Gangsicher­heit. Bei symptomati­schen Ursachen kann eine OP indiziert sein. Die Prognose ist bei erhaltener Nervenkont­inuität sehr gut. Dies gilt vor allem für Lähmungen durch eine Druckschäd­igung.

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