Gericht kippt Alkoholverbot in Duisburg
DUISBURG Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt für rechtswidrig erklärt. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass eine „abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit“nicht zu belegen sei. Darüber hinaus bezeichnete sie das Verbot als „nicht verhältnismäßig“. Der Grund: Es bestün- den bereits ausreichend Vorschriften, die die öffentliche Ordnung schützten. Das Gericht folgte damit den Argumenten der Duisburger Klägerin Marion W., die vor das Verwaltungsgericht gezogen war, weil sie sich durch das Verbot in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt fühlte.
„Meine Mandantin und ich sind mit dem Urteil sehr zufrieden“, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die Duisburgerin vor Gericht vertrat. „Wenn es Rechtsgültigkeit erlangt, haben wir das Klageziel erreicht. Es ist eine Entscheidung mit Signalcharakter für ähnliche Verbote in anderen Städten.“
Nach Angaben eines Gerichtssprechers liegt es nun bei der Stadt Duisburg, ob sie das Verbot aus ihrem Ordnungsrecht streicht. Die Stadt kann beim Oberverwaltungs- gericht in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Bevor sie das tut, will die Kommune aber zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Das Gericht ist unserer Auffassung heute leider nicht gefolgt“, sagte Stadtsprecherin Anja Kopka. Eine Befragung von Händlern und Passanten in der Innenstadt habe gezeigt, dass sich die Situation in der Duisburger Innenstadt durch das Verbot ver- bessert habe. Die Belästigungen durch alkoholisierte Personen seien spürbar zurückgegangen. Auch die Gespräche am Runden Tisch, zu denen auch Vertreter der Betroffenen eingeladen wurden, hätten nach Auffassung der Stadt Duisburg in die richtige Richtung gewiesen. Das Alkoholverbot war im Mai 2017 in Kraft getreten. Im März dieses Jahres hatte es der Stadtrat bis Mitte 2021 verlängert.