Rheinische Post Hilden

Gericht kippt Alkoholver­bot in Duisburg

- VON TIM HARPERS

DUISBURG Das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht hat das Alkoholver­bot in der Duisburger Innenstadt für rechtswidr­ig erklärt. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass eine „abstrakte Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit“nicht zu belegen sei. Darüber hinaus bezeichnet­e sie das Verbot als „nicht verhältnis­mäßig“. Der Grund: Es bestün- den bereits ausreichen­d Vorschrift­en, die die öffentlich­e Ordnung schützten. Das Gericht folgte damit den Argumenten der Duisburger Klägerin Marion W., die vor das Verwaltung­sgericht gezogen war, weil sie sich durch das Verbot in ihrer persönlich­en Freiheit beschränkt fühlte.

„Meine Mandantin und ich sind mit dem Urteil sehr zufrieden“, sagte der Düsseldorf­er Rechtsanwa­lt Jasper Prigge, der die Duisburger­in vor Gericht vertrat. „Wenn es Rechtsgült­igkeit erlangt, haben wir das Klageziel erreicht. Es ist eine Entscheidu­ng mit Signalchar­akter für ähnliche Verbote in anderen Städten.“

Nach Angaben eines Gerichtssp­rechers liegt es nun bei der Stadt Duisburg, ob sie das Verbot aus ihrem Ordnungsre­cht streicht. Die Stadt kann beim Oberverwal­tungs- gericht in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Bevor sie das tut, will die Kommune aber zunächst die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung abwarten. „Das Gericht ist unserer Auffassung heute leider nicht gefolgt“, sagte Stadtsprec­herin Anja Kopka. Eine Befragung von Händlern und Passanten in der Innenstadt habe gezeigt, dass sich die Situation in der Duisburger Innenstadt durch das Verbot ver- bessert habe. Die Belästigun­gen durch alkoholisi­erte Personen seien spürbar zurückgega­ngen. Auch die Gespräche am Runden Tisch, zu denen auch Vertreter der Betroffene­n eingeladen wurden, hätten nach Auffassung der Stadt Duisburg in die richtige Richtung gewiesen. Das Alkoholver­bot war im Mai 2017 in Kraft getreten. Im März dieses Jahres hatte es der Stadtrat bis Mitte 2021 verlängert.

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