Politik prüft Fahrradstraßen erst 2019
Die Hagelkreuzstraße ist Hildens einzige Straße, auf der Radfahrer Vorrang haben. Die Grünen wollen mehr.
HILDEN Das Stadtgebiet ist kompakt, die Topographie flach: Hilden ist eine Stadt der kurzen Wege. Das macht sie in den Augen vieler Einwohner so lebenswert. 54 Prozent aller Wege in der Stadt werden umweltfreundlich zu Fuß (37 Prozent) oder mit dem Fahrrad (17 Prozent) erledigt – und nur zu 42 Prozent mit dem Auto. Das hat Professor GerdAxel Ahrens von der Technischen Universität Dresden 2013 in seiner Mobilitätsbefragung für den Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann ermittelt. Die Grünen wollen das Fahrradfahren in Hilden fördern – und mehr Fahrradstraßen ausweisen. Doch so einfach ist das nicht, zeigt sich kürzlich im Stadtentwicklungsausschuss. Die Hagelkreuzstraße ist Hildens erste und bislang auch einzige Fahrradstraße. Susanne Vogel beantragte, auch folgende Straßen so ausweisen: Schul-, Pungshausstraße, Am Strauch (zwischen Kölner Straße und Erikaweg), Luisenstraße-Augustastraße-Hagdornstraße-Hummelster Straße, Am Jägersteig-Am StadtwaldSchlichterweg, Bismarckstraße (zwischen Hagdornstraße und Berliner Straße), Heiligenstraße (zwischen Kolpingstraße und Zufahrt Warrington Platz) sowie die Schwanenstraße. „Einfach ein entsprechendes Schild aufstellen reicht nicht“, erläuterte Tiefbauamtsleiter Harald Mittmann. Bestimmte Kriterien müssten erfüllt sein (siehe Info- Box) und auch einer unabhängigen Überprüfung standhalten: „Beschilderungen können durch alle Verkehrsteilnehmer im Streitfall einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.“Mittmann schlug vor, zwei Straßen aus der Auflistung der Grünen herauszunehmen: In der Heiligenstraße muss noch ein Regenwasserkanal gebaut werden. Deshalb sei es sinnvoll, erst danach die Situation für Fußgänger und Radfahrer dort zu verbessern. Die Schwanenstraße sei bereits als „verkehrsberuhigter Bereich“ausgewiesen. Das bedeutet: Alle Verkehrsteilnehmer sind dort gleichberechtigt. Eine Fahrradstraße bevorrechtige aber einseitig den Radfahrer. „Insofern wäre eine solche Anordnung ein Rückschritt“, meint Mittmann, der auch die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Stadt repräsentiert. Bei den anderen vorgeschlagenen Straße müsse zunächst der Verkehr gezählt und ausgewertet werden. Denn Fahrradstraßen kommen laut Verwaltungsvorschrift nur dann in Betracht, wenn der Radverkehr die „vorherrschende Verkehrsart“ist oder dies zu erwarten sei. Zudem müsse die Polizei die Unfallgefahr in den vorgeschlagenen Straßen beurteilen und die Neuaufteilung des Straßenraums (parkende Autos, Markierungen, Einmündungen) untersucht werden. „Erst dann ist klar, ob und wie eine Realisierung erfolgen könnte“, machte Mittmann klar. Einige Großstädte wie München, Bonn und Bremen hätten mit