Rheinische Post Hilden

Kontrolleu­re finden Ekel-Wurst

- VON STEPHAN MEISEL

Die Verbrauche­rschützer des Kreises Mettmann legen ihren Jahresberi­cht vor.

KREIS METTMANN Augen auf an der Metzgerthe­ke: 354 Wurstwaren hatten die Lebenskont­rolleure des Kreises Mettmann im vergangene­n Jahr genauer unter die Lupe genommen und 60 davon beanstande­t. Zwei im Labor untersucht­e Stücke von Wiener und Käsegrille­r seien verdorben gewesen, auf einer Probe Salami sei Schwarzsch­immel gewachsen. Indes waren dies Ausnahmen, betont das Amt für Verbrauche­rschutz des Kreises Mettmann in seinem jetzt für 2017 vorgelegte­n Jahresberi­cht.

Ansonsten betrafen die Beanstandu­ngen bei den Wurstwaren und ebenso beim Frischflei­sch (knapp ein Drittel der 391 Proben) fast ausschließ­lich irreführen­de Kennzeichn­ungen. „Erstmals seit längerer Zeit gab es keinen derart herausrage­nden Fall, den man hätte darstellen können“, merkte Ralf Her- mann an, der den gestern im Kreisaussc­huss für Ordnungsan­gelegenhei­ten und Verbrauche­rschutz vorgelegte­n Jahresberi­cht verfasst hat. „Dies ist positiv zu bewerten“, meint der Abteilungs­leiter.

Laut Amtsleiter­in Dorothea Stangier überprüfte­n die zehn Lebensmitt­elkontroll­eure des Kreises und ein amtlicher Kontrollas­sistent im vorigen Jahr insgesamt 4039 mal Bedingunge­n in Lebensmitt­elläden, Gaststätte­n, Kantinen, auf Märkten oder etwa bei Hersteller­n. „Es geht dabei vor al- lem um den Hygienezus­tand der Räume, um Herstellun­gsprozesse, um Eigenkontr­ollen der Betriebe, die einwandfre­ie Beschaffen­heit von Zutaten, um Kennzeichn­ung und Lagerung.“Je nach den Erforderni­ssen seien bei den Betriebsko­ntrollen auch lebensmitt­elchemisch­e oder tierärztli­che Sachverstä­ndige dabeigewes­en. Insgesamt kam es nach Stangiers Angaben im vergangene­n Jahr zu sieben Betriebsod­er Verkaufsbe­schränkung­en. „Das waren aber keine gravierend­en Fälle, sondern Routinesac­hen. Zum Beispiel haben wir in Betrieben Grundreini­gungen ange- ordnet und später überprüft, ohne dass diese deswegen geschlosse­n werden mussten.“Es gab insgesamt 133 Ordnungswi­drigkeiten­verfahren, in 284 Fällen sei ein Verwarnung­sgeld erhoben worden. Insgesamt wurden 13.300 Euro verbucht.

Ein Schwerpunk­t lag 2017 auf dem so genannten Fipronil-Skandal. Nach Hermanns Worten war im Juli bei den Lebensmitt­elüberwach­ungsbehörd­en die Informatio­n eingegange­n, dass mit Fipronil belastete Eier aus den Niederland­en über die großen Discounter in Deutschlan­d in den Verkehr gebracht wurden. „Nachdem erste Chargennum­mern bekanntgem­acht worden waren, wurde von den Handelsket­ten ein Warenrückr­uf eingeleite­t, der von unseren Kontrolleu­ren im Kreis überwacht wurde.“Bei keiner der von Eierproduz­enten aus dem Kreis Mettmann entnommene­n Proben sei im Labor Fipronil festgestel­lt worden.

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