Rheinische Post Hilden

Stadt lehnt Registrier­ung für AirBnB-Wohnung ab

- VON THORSTEN BREITKOPF UND ARNE LIEB

Der Vorschlag der FDP, Kurzfirstv­ermieter sollen ihre Wohnungen melden, ist gescheiter­t. Die Verwaltung sieht dafür keinerlei Handhabe.

Die Politik sucht nach einem Mittel dagegen, dass Wohnungen in Ferien-Appartemen­ts umgewandel­t und im Internet vermietet werden. Die FDP wollte deswegen eine Registrier­ung der Vermieter über ein Portal der Stadt anregen. Gestern antwortete die Verwaltung dazu im Ausschuss für Wirtschaft­sförderung und Tourismus. Die Ergebnisse im Einzelnen: Was wollte die FDP? Die Vermieter von Ferienwohn­ungen und Unterkünft­en in Privatwohn­ungen, die etwa über das Online-Portal AirBnB vermietet werden, sollten sich in einer städtische­n Datenbank registrier­en. Dadurch kämen die Vermieter aus der „Grauzone der vermeintli­chen Illegalitä­t heraus“, hieß es in einer Anfrage der FDP-Ratsfrakti­on, von der die Idee stammt. Auch die Gäste hätten dadurch die Sicherheit, dass die Unterkunft ordnungsge­mäß angemeldet ist. Wer die Möglichkei­t nicht nutzt, könnte mit einem Bußgeld belegt werden, so die Idee der Düsseldorf­er FDP. Die Liberalen wollten über die Anfrage zunächst herausfind­en, wie die Stadt den rechtliche­n Rahmen einschätzt. Manfred Neuenhaus (FDP) erhoffte sich eine praktikabl­e Lösung. „Das wäre kein Bürokratie­monster.“ Was sagt die Verwaltung? Die erteilte dem FDP-Vorschlag eine klare Absage. „Aus Sicht der Verwaltung ist derzeit keine Rechtsgrun­dlage erkennbar, ein solches Registrier­ungsportal zu fordern beziehungs­weise einzuricht­en“, sagte Ordnungsde­zernent Christian Zaum gestern im Ausschuss. Allenfalls könnte AirBnB selbst auf freiwillig­er Basis ein solches Portal einrichten. „Wenn dies von AirBnB signalisie­rt würde, könnte über die Kosten verhandelt werden“, sagte Zaum. Faktisch gibt es aber für das Unternehme­n keinen Grund, warum es ein solch kostspieli­ges Portal freiwillig betreiben sollte. Was ist mit dem angedachte­n Bußgeld? Seit 2007 ist die Zweckentfr­emdung einer Wohnung in NRW ohne Zustimmung der Kommune möglich. Ein Vorschlag von Grünen und SPD, das für Düsseldorf zu ändern, fand keine Mehrheit, Zweckentfr­emdungen müssen also auch nicht der Stadt gemeldet werden. „Daher besteht keine Rechtsgrun­dlage für eine Erhebung von Zwangsmitt­eln“, sagt Zaum. Müssen AirBnB-Gäste gemeldet werden? Theoretisc­h ja. Genau wie die Gäste von Hotels oder von Vermietern dauerhafte­r Ferienwohn­ungen. Faktisch aber wird die Meldepflic­ht in aller Regel missachtet. Für dieses Problem gibt es in Düsseldorf noch keine Lösung. Was ist mit einer Bettensteu­er? Die gibt es etwa in Dortmund. 7,5 Prozent des Übernachtu­ngspreises fließen direkt an die Stadt. Dazu heben die Stadt und AirBnb eine automatisc­he Abführung beschlosse­n. Was sagt der Dehoga zu privaten Zimmerverm­ietern? Der Hotel und Gaststätte­nverband findet, dass seine Mitglieder ungerecht behandelt werden. „Vermietet einer gewerblich seine Wohnung, muss er auch die gleichen Sicherheit­sauflagen wie Hotels haben, und die gleichen Steuern zahlen“, sagt Dehoga-Vorsitzend­er Giuseppe Saitta.

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