Feldstraße: Bürger haben viele Fragen
Rat und Verwaltung stellen einen neuen Bebauungsplan auf. Er soll Fehlentwicklungen im Viertel verhindern.
HILDEN Wenn mehr als 50 Anwohner zu einer Bürgerinformation der Stadt kommen, deutet das auf ein großes Interesse hin. So jetzt auch bei der Bürgerinformation im Bürgerhaus Mittelstraße 40, als das Planungsamt dort den Bebauungsplan Nr. 10 D für den Bereich südlich der Feldstraße vorstellte. Die Einwohner hatten viele Fragen, stehen der Bebauungsplan-Änderung aber offenbar positiv gegenüber. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Warum wird der Bebauungsplan geändert? Die Firma Waldner Wohnungsbau aus Langenfeld plant an der Feldstraße 1/Ecke Ellerstraße 24 Eigentumswohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern. Der alte Bebauungsplan hätte eine viel massivere Bebauung zu gelassen. Deshalb sind Rat und Verwaltung jetzt aktiv geworden und stellen einen neuen Bebauungsplan auf. Er beschränkt die Bebauung entlang der Feldstraße auf maximal zwei bis drei Geschosse und eine Firsthöhe von 15 Metern – wie in der Umgebung. Die Grundstücke dürfen maximal 15 Meter tief (von der Straße aus) bebaut werden. Im Hintergelände sind nur eingeschossige Bungalows (Höhe maximal drei Meter) zulässig. Abstandsflächen müssen auf dem eigenen Grundstück eingehalten werden, erläuterte Caroline Peter vom Planungsamt. Mindestens 20 Prozent der Fläche müssten grün sein.
Gelten diese Bedingungen auch für das Waldner-Projekt auf dem Grundstück Feldstraße 1/1a? „Wir haben uns mit dem Investor auf eine moderate Bebauung geeinigt“, sagte Stadtplaner Lutz Groll. Ein Anwohner widersprach. Der alte Bebauungsplan sei in vielen Punkten „interpretationsfähig“gewesen, erläuterte Groll. Nur mit einem neuen Bebauungsplan sei es möglich, das Waldner-Projekt „zurückzufahren“. Es orientiere sich jetzt an der Umgebungsbebauung. Auch das bestehende Nachbargebäude (wo der Anwohner wohnt) gehe über das hinaus, „was zurzeit üblich ist“.
Warum gibt es bei dem WaldnerProjekt keine Tiefgarage? In der Umgebung gebe es viele oberirdische Parkplätze, sagte Lutz Groll: „Daran haben wir uns orientiert.“Pro Wohnung werde ein Stellplatz oberirdisch angelegt. Der Mindestanteil von 20 Prozent Grün auf der Gesamtfläche werde eingehalten. Eine Tiefgarage wäre nur unnötig teuer geworden. Die Zufahrt soll östlich des Lokals „Ponystall“liegen. Für die Nordseite der Feldstraße gibt es keinen Bebauungsplan, sagte Lutz Groll. Die Verwaltung habe keinen Auftrag, einen aufzustellen. Dafür gebe es auch keinen Anlass - „die Bebauung ist nahezu vollständig“. Kann die Stadt eine Bebauung des Hintergeländes südlich der Feldstraße verhindern? Nein, sagte Groll. Sie würde damit in die Rechte der dortigen Grundeigentümer eingreifen. Das ginge allenfalls, wenn die Kommune eine hohe Entschädigung zahlen würde.
Wie geht es jetzt mit dem Bebauungsplan-Verfahren weiter? Im Herbst könnten die Pläne offen gelegt werden, erläuterte Caroline Peters. Wenn alles klappt, könnte Ende 2018/Anfang 2019 die Satzung beschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig werden. Der Firma Waldner sei eine Baugenehmigung erteilt worden. Auf dem Gelände war früher ein Brennstoff-Handel. Jetzt werde untersucht, ob sich möglicherweise Altlasten im Boden befinden. Das überwacht der Kreis Mettmann. Warum die Hausruine auf dem Grundstück noch steht, könne die Stadt nicht sagen.