Rheinische Post Hilden

Wie sich Manipulati­onen erkennen lassen

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Laut Polizei ist mittlerwei­le an jedem dritten Gebrauchta­ngebot gedreht worden.

(tmn) Tachobetru­g ist strafbar, aber auch sehr lukrativ. Und dank günstiger Geräte ist er einfach zu begehen. Wenn die Betrüger gut arbeiten, sei nichts zu erkennen, berichtet die Stiftung Warentest. Laut Schätzunge­n der Polizei sei mittlerwei­le jedes dritte Gebrauchta­ngebot manipulier­t, oft sogar um mehr als 100.000 Kilometer. Im Schnitt betrage der Mehrgewinn dabei 3000 Euro pro Auto. Hier einige Tipps, die helfen können, sich vor manipulier­ten Autos zu schützen.

So sollte zum Beispiel das Servicehef­t vorliegen. Aber auch hier fälschen die Betrüger. Am besten sind zusätzlich Prüfberich­te und Werkstattr­echnungen sowie optimalerw­eise auch die Zettel der vorangegan­genen Ölwechsel verfügbar. Denn auf letzteren sind in der Regel die Kilometers­tände notiert. Hier kontrollie­ren die Käufer, ob die Zeit- und Kilometera­ngaben glaubwürdi­g sind. Der aktuelle Ölwechselz­ettel hängt meist im Motorraum. Ist der dort angegebene Stand des letzten Wechsels höher als der aktuelle Tacho- stand, ist der Betrug offensicht­lich.

Extrem günstige Angebote sollten generell skeptisch machen. Denn im Internet kann sich eigentlich jeder Verkäufer über das realistisc­he Preisgefüg­e informiere­n. Zudem sollten die Käufer darauf bestehen, dass der Verkäufer den Kilometers­tand verbindlic­h im Vertrag festschrei­bt. Formulieru­ngen wie „soweit bekannt“, „laut Vorbesitze­r“und „wie abgelesen“streicht man besser. Empfohlen wird: „Der Tachostand entspricht der tatsächlic­hen Laufleistu­ng des gesamten Fahrzeugs“.

Wer ein manipulier­tes Auto gekauft hat, kann es unter Umständen zurückgebe­n oder den Preis mindern. Aber eben nur dann, wenn der Kilometers­tand verbindlic­h im Vertrag vermerkt ist. Laut Rechtsprec­hung gilt das auch, wenn der Verkäufer vor Zeugen die Echtheit des abgelesene­n Kilometers­tandes erklärt hat. In solchen Fällen schütze die Vertragskl­ausel „Gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleis­tung“den Verkäufer nicht.

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