Rheinische Post Hilden

Ausbildung mit Kind – so funktionie­rt es

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Wie die Berufsausb­ildung für Azubis mit Kind funktionie­rt, und was passiert, wenn man in der Lehre Mutter oder Vater wird.

Grundsätzl­ich gelten in beiden Fällen ähnliche Regeln wie für andere Arbeitnehm­er auch, rund um Elternzeit und Mutterschu­tz zum Beispiel. Allerdings kommen ein paar Besonderhe­iten hinzu, wie die Gewerkscha­ft Verdi auf ihrer Webseite „Ausbildung.info“erklärt – ein Überblick: Schwangers­chaft: Wer weiß, dass ein Baby unterwegs ist, sollte den Ausbildung­sbetrieb zügig informiere­n. Denn der muss dann die strengen Vorschrift­en rund um Arbeitszei­t und Arbeitssch­utz einhalten. Bewerberin­nen müssen potenziell­e Ausbildung­sbetriebe dagegen nicht auf eine Schwangers­chaft hinweisen – und dürfen sogar lügen, wenn man sie danach fragt. Mutterschu­tz: Er funktionie­rt für Auszubilde­nde so wie sonst auch: Sechs Wochen vor dem errechnete­n Geburtster­min sowie acht Wochen nach der Geburt sind Schwangere beziehungs­weise Mütter von der Arbeit befreit. Vor der Geburt ist dieses Beschäftig­ungsverbot aber nur relativ – auf eige- nen Wunsch können Frauen also weiter arbeiten. Kündigungs­schutz: Ausbilder dürfen Azubis ohnehin nur außergewöh­nlich kündigen, also wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dauerndes Zuspätkomm­en wäre einer davon. Bei Neu-Müttern ist aber nicht einmal das möglich: Hier gilt ein generelles Kündigungs­verbot, während der Schwangers­chaft und für die ersten vier Monate nach der Geburt. Finanzen: Azubis haben Anspruch auf die gleiche finanziell­e Unterstütz­ung wie andere Eltern – also Elterngeld, Kindergeld, eventuell ein Kinderzusc­hlag und weitere Leistungen. Knifflig wird es in Kombinatio­n mit anderen Unterstütz­ungen: Die Berufsausb­ildungsbei­hilfe (BAB) zum Beispiel entfällt in der Elternzeit - stattdesse­n muss dann das Sozialamt einspringe­n. Elternzeit und Teilzeit: Mütter und Väter haben auch als Azubis einen Anspruch auf Elternzeit. Die Ausbildung pausiert währenddes­sen, verpasste Monate können Eltern also nachholen. Außerdem gibt es je nach Arbeitgebe­r eventuell die Möglichkei­t einer Teilzeitau­sbildung: Azubis arbeiten dann weniger Wochenstun­den, dafür verlängert sich die Ausbildung­szeit etwas.

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