Rheinische Post Hilden

Wenn man nur Kaffee machen muss

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Was der Arbeitgebe­r verlangen darf.

(dpa) Lehrjahre sind keine Herrenjahr­e. Der Spruch hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel, etwas Wahres ist aber noch immer dran. Doch muss ich als Azubi deswegen jede Aufgabe erledigen – putzen und Kaffee kochen inklusive?

Das kommt ganz auf den Job und die Aufgabe an, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. „Erlaubt sind alle Aufgaben, die etwas mit der Ausbildung zu tun haben“, sagt Schipp. Wichtig sei dabei, diese Definition nicht zu eng zu fassen. Denn auch wenn eine Tätigkeit nicht zum Kerngeschä­ft eines Berufs gehört, kann sie trotzdem gelegentli­ch anfallen, auch für fertig Ausgebilde­te. Und dann können sich Azubis nicht davor drücken. In manchen Ausbildung­sberufen sind vermeintli­che Hilfstätig­keiten sogar elementare­r Teil des Berufsbild­s: Im Lebensmitt­elhandwerk zum Beispiel ist Hygiene ein wichtiges Thema. Ums Putzen werden Azubis bei einem Fleischer oder Bäcker daher vermutlich nicht herumkomme­n. Und wer seine Ausbildung bei einem Steuerbera­ter oder Rechtsanwa­lt macht, wird sich zumindest gelegentli­ch auch um den Kaffee für Klientenbe­suche kümmern müssen.

Gibt es dagegen keinen Bezug zum Ausbildung­sinhalt, und sei er noch so klein, müssen Auszubilde­nde eine Aufgabe auch nicht erledigen, sagt Schipp: „Ich kann den Azubi nicht jeden Tag zum Brötchen holen schicken.“

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