Die Halogenlampe erlischt
Zum 1. September verbietet die EU-Kommission die Produktion des einstigen Nachfolgers der klassischen Glühlampe. Die wurde bereits 2012 abgeschafft. Die Zukunft gehört jetzt den LEDs.
DÜSSELDORF Jetzt trifft es die Halogenleuchte. Sechs Jahre nach dem Aus der Glühlampe verschwindet ab dem 1. September auch die Halogenlampe vom europäischen Markt. Ginge es nach der EU-Kommission, hätte es schon 2016 soweit sein sollen. Nun ist aber endgültig Schluss. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Was sind die Alternativen? „Verbraucher sollten auf Energiesparlampen oder gleich auf LEDs setzen“, sagt ein Sprecher der Verbraucherzentrale NRW. Im Vergleich zu Glühbirnen und Halogenlampen haben sie eine weit höhere Lichtausbeute und sparen Strom. Energiesparlampen brennen laut Deutscher Energieagentur in der Regel etwa 6000 bis 15.000 Stunden, LEDs sogar bis zu 50.000 Stunden.
Wie teuer sind solche Birnen?
Noch sind LEDs etwas teurer als Halogenlampen. Die Mehrkosten hat man allerdings schnell wieder drin. Der BUND rechnet vor, dass eine Halogenlampe inklusive Anschaffung bei täglicher Brenndauer von drei Stunden über zehn Jahre hinweg Kosten von rund 160 Euro verursacht. Bei einer LED sind es gerade mal 28 Euro. „Wir gehen davon aus, dass Beleuchtung an den Stromkosten eines Haushalts in einigen Jahren statt heute zehn nur noch zwei bis drei Prozent ausmacht“, heißt es bei der Verbraucherzentrale NRW.
Muss ich alle meine Halogenlampen jetzt zwingend entfernen?
Nein. „Zu Hause kann ich tun und lassen, was ich will“, sagt Martin Brandis von der Energieberatung des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Empfehlenswert sei das aber aufgrund der höheren Kosten nicht.
Gibt es ab September gar keine Halogenlampen mehr im Handel?
Die meisten Modelle verschwinden. „Restbestände dürfen verkauft werden“, sagt Iris Vollmann von der Brancheninitiative Licht.de. Hochvolt-Halogenlampen dürfen nicht mehr hergestellt werden, Niedervolt-Halogenlampen für eine Spannung von 12 Volt nur noch, wenn sie mindestens Effizienzklasse B aufweisen. Auch Halogenlampen mit den Sockeln R7s und G9 sind in der Effizienzklasse C weiter erhältlich, weil es noch keinen Ersatz gibt. Mit Hamsterkäufen, wie es sie einst nach dem Glühlampen-Verbot gab, ist in den kommenden Tagen übrigens nicht zu rechnen. „Dafür ist die Energiebilanz zu schlecht“, heißt es bei der Verbraucherzentrale NRW.
Woran erkenne ich, ob ich noch alte Birnen in der Leuchte habe?
Die klassische Glühlampe erkennt man an der Birnen- oder Kerzenform. Sie hat unten einen Metallsockel zum Schrauben und oben ein Glas, in dem sich ein Wolfram-Draht befindet, der für die Lichterzeugung zuständig ist. Halogenlampen haben
oft eine spot-ähnliche Bauform, es gibt sie aber auch in Birnenform. Der Glühdraht ist von einem Schutzgas, dem Halogen, umgeben.
Passen LEDs und Sparlampen in die alten Sockel meiner Lampen? Grundsätzlich ja. „Für die gängigen Sockel E14 und E27 gibt es Energiesparlampen und LEDs mit entsprechenden Gewinden“, so der Sprecher der Verbraucherzentrale NRW.
Wie ersetze ich Glüh- und Halogenlampen?
Watt war hier die wichtigste Kennzahl, die für die Helligkeit einer Leuchtquelle stand. Weit verbreitet waren 40-, 60- und 100-Watt-Glühbirnen. Für LED und Energiesparlampe ist aber die Einheit Lumen (lm) die wichtige Information. Als Faustregel gilt: Etwas mehr als zehn Lumen entsprechen etwa einem Watt. Will man eine 40-Watt-Glühbirne ersetzen, wählt man also ein Energiesparmodell mit 470 Lumen. Circa 800 Lumen stehen für eine 60-Watt-Glühlampe, bei 100 Watt sind es 1400 Lumen. (mit dpa)