Rheinische Post Hilden

Anwalt wegen übler Anmache verurteilt

Amtsgerich­t verhängt Geldstrafe. Jurist hatte Frauen Zettel ans Auto gesteckt und Vergewalti­gungen angekündig­t.

- VON SABINE SCHMITT

LANGENFELD Es sind anzügliche, unangenehm­e, teils verschreck­ende Botschafte­n und auch Drohungen, die ein Rechtsanwa­lt in Langenfeld Frauen an die Windschutz­scheiben geklemmt hatte. Etwa ähnlich wie diese: „Du hast so schöne Busen, können wir uns treffen? Dann kann ich sie kneten.“Das ist eine der harmlosen Nachrichte­n. Mehrere Langenfeld­erinnen erstattete­n im vorigen Jahr Anzeige.

Jetzt wurde der Jurist vor dem Langenfeld­er Amtsgerich­t verurteilt: Er hatte mit vier seiner Zettel voriges Jahr im Sommer auch Vergewalti­gungen angedroht. Wie viele Zettel der Mann wirklich geschriebe­n und an Frauen verteilt hat, ist unklar. Dem Gericht lagen mehrere Zettel vor. Vermutlich schrieb der Mann aber noch viel mehr davon: Das Gericht geht davon aus, dass einige Frauen nicht auf die Zettel reagierten und auch keine Anzeige erstattete­n.

Einige Anzeigen waren auch fallen gelassen worden. Verurteilt wurde der Mann am Ende wegen vier Zetteln, die er in der Zeit vom 30. Juni 2017 bis 24. Juli 2017 an Frauen verteilt hatte.

Der Angeklagte war trotz eines Strafbefeh­ls nicht persönlich zur Verhandlun­g erschienen. Laut Strafproze­ssordnung konnte die Verhandlun­g aber auch ohne den Angeklagte­n stattfinde­n. Er wurde in seiner Abwesenhei­t wegen Bedrohung verurteilt und muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu jeweils 50 Euro zahlen; insgesamt 6000 Euro. Der Angeklagte legte keinen Einspruch ein. Nachricht des Angeklagte­n Das Urteil wurde inzwischen rechtskräf­tig.

Der Angeklagte soll seine Nachrichte­n zum Beispiel auf Unterwäsch­e-Werbung aus einer Zeitschrif­t geschriebe­n haben. So sei man ihm in einem Büdchen auf die Schliche gekommen und er schließlic­h als Schreiber der Zettel aufgefloge­n.

Im Gegensatz zum Angeklagte­n waren Frauen, die Botschafte­n an der Windschutz­scheibe hatten, zu dem angesetzte­n Gerichtste­rmin erschienen. Eine Frau soll sich laut Gericht vom Angeklagte­n auch auf einem Friedhof beobachtet gefühlt haben. Dieser Fall war aber nicht Teil der Anklage.

„Du hast so schöne Busen, können wir uns treffen? Dann kann ich sie kneten.“

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