Düsseldorfs Plan für den Wohnungsmarkt
Seit 2013 soll das „Handlungskonzept Wohnen“helfen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aber wie genau funktioniert es?
Der Düsseldorfer Wohnungsmarkt hat ein essenzielles Problem: Es gibt zu wenig Wohnungen im niedrigen Preissegment. Bedeutet: zu wenig Sozialwohnungen, aber auch zu wenig Wohnungen, die sich Menschen mit mittlerem Gehalt noch leisten können. Im Jahr 2013 hat der Stadtrat deshalb ein Instrument verabschiedet, mit dem diesem Problem entgegengewirkt werden soll, und das immer wieder zitiert wird, wenn es um die Misere des Düsseldorfer Wohnungsmarkt geht: das „Handlungskonzept Wohnen“.
Was sein Inhalt ist, und ob die Pläne der Politiker aufgehen, zeigt unser Überblick:
Ausgangslage Am
6. Juni 2013 hat der Stadtrat das „Handlungskonzept Wohnen“mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verabschiedet. Die SPD stimmte seinerzeit dagegen, ihr gingen die darin enthaltenen Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum nicht weit genug. Herzstück des Plans ist die so genannte Quotierungsregel. Sie sah damals vor, dass bei Neubauprojekten 20 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert und weitere 20 Prozent preisgedämpft, also mit einer von der Stadt festgelegten Höchstmiete, sein müssen. Im April 2016 hat der Rat mit neuer Mehrheit aus SPD, Grünen und FDP das Konzept angepasst: Seither können Investoren entscheiden, ob sie innerhalb dieser 40-Prozent-Quote lieber mehr öffentlich geförderten oder preisgedämpften Wohnraum schaffen wollen. So müssen seither mindestens 20 und bis zu 30 Prozent der neuen Wohnungen öffentlich gefördert und mindestens 10 bis zu 20 Prozent des Wohnraums preisgedämpft sein.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Diese Wohnungen werden, wie schon der Name sagt, von der öffentlichen Hand gefördert, so dass die dort lebenden Mieter nur eine relativ niedrige Miete zahlen müssen. Diese Art des Wohnungsbaus wird oft auch sozialer Wohnungsbau genannt. Es gibt zwei Gruppen, die solche Wohnungen beziehen können: Bürger, deren Einkommen (gestaffelt nach der Anzahl der Personen im Haushalt) eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, und Bürger, deren Einkommen zwar darüber liegt, die aber immer noch ein geringes Einkommen haben. Erstere können einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dann kommen sie für den Förderweg A infrage und dürfen Wohnungen beziehen, deren Nettokaltmiete bei 6,25 Euro pro Quadratmeter liegt. Die andere Gruppe darf Wohnungen nach dem Förderweg B beziehen: Dort liegt die Nettokaltmiete
bei 7,15 Euro pro Quadratmeter. Sozialwohnungen gibt es immer noch relativ wenige in Düsseldorf: Von 284.975 Wohnungen befinden sich laut Stadt nur 15.600 Wohnungen in sozialer Wohnraumförderung.
Preisgedämpftes Wohnen
Haushalte, die die Einkommensgrenze des öffentlich geförderten Wohnungsbaus um maximal 60 Prozent überschreiten, können eine preisgedämpfte Wohnung beziehen. Dort darf dann die Nettokaltmiete bei maximal 9,60 Euro pro Quadratmeter liegen. Das hat die Politik ebenfalls in einem neuen Beschluss im Jahr 2016 so festgelegt.
Frei finanzierte Wohnungen
Sie machen nach wie vor den größten Teil der Mietwohnungen in Düsseldorf aus. Dort setzt der Vermieter unter Wahrung des Mietrechts die Miete fest. Die höchsten Mieten in Düsseldorf zahlen Anwohner in der Carlstadt (durchschnittlich 12,67 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter) und in Oberkassel (12,45 Euro). Die niedrigsten Mieten gibt es im Schnitt in Knittkuhl (7,89 Euro) und in Garath (8,41 Euro).
Ausnahmen Das „Handlungskonzept Wohnen“lässt bei Neubauten aber auch Ausnahmen zu. Und zwar dann, wenn besondere Wohnformen umgesetzt werden wie etwa bei gemeinschaftlichen Wohnformen oder beim Bau von Apartments von höchstens 35 Quadratmetern Wohnfläche. Dort ist beispielsweise kein öffentlich geförderter Wohnraum möglich.
Erfolg Dass der Plan ein guter Schritt in die richtige Richtung ist, darüber sind sich eigentlich alle Seiten – Politik, Makler, Mieterverein – einig. Vielen geht das Konzept aber nicht weit genug. So forderten etwa jüngst die Düsseldorfer Grünen, die Quote für geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau müsse bei neuen Bebauungsplänen von den aktuell geltenden 40 auf mindestens 50 Prozent angehoben werden. Es gibt außerdem ein betriebswirtschaftliches Problem: Wo günstiger Wohnraum geschaffen wird, müssen entsprechende Kosten ausgeglichen werden. Bedeutet: frei finanzierte Wohnungen sind entsprechend teuer.