Weitere Fälle zum kirchlichen Arbeitsrecht
Im September 2004
erklärte das Bundesarbeitsgericht die Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers für wirksam, da dessen Wiederverheiratung erst nach der Einstellung bekannt wurde und daher ein Loyalitätsverstoß vorläge. Sechs Jahre später entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Deutschland durch die Anerkennung der kirchlichen Loyalitätsrichtlinie das Recht des Mannes auf Achtung seines Privat- und Familienlebens verletzt habe. 2012 erhielt er eine finanzielle Entschädigung.
Im April 2018
entschied der Europäische Gerichtshof, dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen. Grundlage des Urteils war die Klage einer konfessionslosen Sozialpädagogin. Sie hatte sich 2012 beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung erfolglos um eine Stelle beworben, die ausdrücklich für christliche Bewerber ausgeschrieben gewesen war.
Im August 2018
entschied das Arbeitsgericht Hagen, dass der Caritasverband Hagen einen langjährigen Mitarbeiter weiterbeschäftigen muss. Die katholische Wohlfahrtsorganisation hatte dem 55-Jährigen gekündigt, weil er nochmals geheiratet hatte.