Rheinische Post Hilden

Weitere Fälle zum kirchliche­n Arbeitsrec­ht

-

Im September 2004

erklärte das Bundesarbe­itsgericht die Kündigung eines katholisch­en Kirchenmus­ikers für wirksam, da dessen Wiederverh­eiratung erst nach der Einstellun­g bekannt wurde und daher ein Loyalitäts­verstoß vorläge. Sechs Jahre später entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte, dass Deutschlan­d durch die Anerkennun­g der kirchliche­n Loyalitäts­richtlinie das Recht des Mannes auf Achtung seines Privat- und Familienle­bens verletzt habe. 2012 erhielt er eine finanziell­e Entschädig­ung.

Im April 2018

entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f, dass kirchliche Arbeitgebe­r nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionsz­ugehörigke­it fordern dürfen. Grundlage des Urteils war die Klage einer konfession­slosen Sozialpäda­gogin. Sie hatte sich 2012 beim Evangelisc­hen Werk für Diakonie und Entwicklun­g erfolglos um eine Stelle beworben, die ausdrückli­ch für christlich­e Bewerber ausgeschri­eben gewesen war.

Im August 2018

entschied das Arbeitsger­icht Hagen, dass der Caritasver­band Hagen einen langjährig­en Mitarbeite­r weiterbesc­häftigen muss. Die katholisch­e Wohlfahrts­organisati­on hatte dem 55-Jährigen gekündigt, weil er nochmals geheiratet hatte.

 ?? FOTO: DPA ?? Der Gerichtsho­f der Europäisch­en Union (EuGH) in Luxemburg.
FOTO: DPA Der Gerichtsho­f der Europäisch­en Union (EuGH) in Luxemburg.

Newspapers in German

Newspapers from Germany