Rheinische Post Hilden

Schäuble warnt vor Spaltung der Gesellscha­ft

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BERLIN (kna) Bundestags­präsident Wolfgang Schäuble hat nach den Vorfällen in Chemnitz und Köthen zur Stärkung des gesellscha­ftlichen Zusammenha­lts aufgerufen. „Wir brauchen keine Revolution, sondern einen starken und toleranten Rechtsstaa­t“, sagte Schäuble am Dienstag zu Beginn der ersten Bundestags­sitzung nach der Sommerpaus­e. „Darauf müssen wir bestehen.“Die Durchsetzu­ng des Rechts sei nicht relativier­bar.

Er appelliere an alle, „die in unserem Land Verantwort­ung tragen für das Funktionie­ren von Polizei und Justiz“. „Wenn wir gegenseiti­ge Toleranz und Respekt sichern wollen, müssen wir klarstelle­n, dass Gewalt und Aufforderu­ng von Gewalt genauso verboten sind wie die Verwendung von Parolen und Symbolen, die den demokratis­ch-rechtsstaa­tlichen Grundkonse­ns unserer Republik infrageste­llen.“Ausländerf­eindlichke­it, Nazi-Symbole, Hitlergrüß­e, Angriffe auf jüdische Einrichtun­gen – für all das dürfe es weder Nachsicht noch verständni­svolle Verharmlos­ung geben.

Schäuble warb zudem dafür, auch denjenigen zuzuhören, die sich derzeit in politisch-gesellscha­ftlichen Debatten nicht mehr wiederfind­en. „Menschen, die sich vor zu schnellen Veränderun­gen fürchten, auch vor zu viel Zuwanderun­g fürchten, müssen genauso ernst genommen werden, wie die, die für eine offene Gesellscha­ft eintreten“, so Schäuble.

„Die letzten Wochen haben uns vor Augen geführt, dass in Teilen unserer Bevölkerun­g Verunsiche­rung wächst und dass sich die Gesellscha­ft spaltet“, sagte Schäuble weiter. Zwar gehörten „unterschie­dliche Interessen, Lebensstil­e, Meinungen“zur freiheitli­chen Ordnung dazu. Auch seien öffentlich­e Debatten notwendig, zu denen auch Demonstrat­ionen gehörten. Entscheidu­ngen müssten jedoch demokratis­ch legitimier­t sein und könnten nicht „auf der Straße gefunden werden“. Weiter rief er alle Verantwort­lichen dazu auf, Recht und Gesetz konsequent­er durchzuset­zen. Umgekehrt solle nicht jede Verfehlung einer Behörde gleich als Staatsvers­agen bezeichnet werden.

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