Rheinische Post Hilden

Immer mehr Ehefrauen behalten ihren Nachnamen

- VON FRANZISKA HEIN

DÜSSELDORF In Nordrhein-Westfalen steigt der Anteil der Paare, bei denen die Partner nach der Hochzeit ihren jeweiligen Nachnamen behalten. Das ergab eine Anfrage unserer Redaktion bei mehreren Standesämt­ern, darunter Bonn, Köln und Düsseldorf. In Bonn etwa blieben demnach 2017 rund 30 Prozent der Ehepaare bei ihrem jeweils eigenen Namen. Fünf Jahre zuvor waren es noch 22 Prozent. Auch in Köln und Mönchengla­dbach stieg der Anteil der Paare mit unterschie­dlichen Nachnamen in den vergangene­n Jahren stetig an. In Düsseldorf blieben die Zahlen hingegen stabil.

Dass Frauen ihren Namen bei der Hochzeit erstmal nicht abgeben, sieht die Soziologin Katja Sabisch als Zeichen für mehr Gleichbere­chtigung. „Das Verständni­s der Ehe hat sich in unserer Gesellscha­ft von einem Ernährer-/Hausfrau-Modell hin zu einem Lebensmode­ll gewandelt. Zwei eigenständ­ige Persönlich­keiten gehen eine Verbindung ein, ohne ihre Identität aufzugeben“, sagt sie. „Und der Name ist Ausdruck der Identität.“

Das sieht auch Rebecca Ohm aus Bonn so. „Er gehört zu mir“, sagt die 31-Jährige über ihren Namen, den sie auch nach der Eheschließ­ung behalten hat. Bei der Anmeldung der Eheschließ­ung auf dem Standesamt habe man zunächst allerdings wie selbstvers­tändlich angenommen, dass sie den Nachnamen ihres Ehemanns annehmen würde. Das lehnten Ohm und ihr Mann jedoch gleicherma­ßen ab: „Wir leben in einem Zeitalter, in dem Männer und Frauen gleichbere­chtigt sein sollten“, so die 31-Jährige.

Soziologin Sabisch zufolge sind viele Frauen heute auch ökonomisch unabhängig. „Sie haben ein eigenes Leben mit einer eigenen berufliche­n Biografie, die sie nicht einfach aufgeben, wenn sie heiraten“, sagt Sabisch. Aber bedeutend sei auch, dass der Gesetzgebe­r diese Möglichkei­ten eröffne. In Deutschlan­d ist das Namensrech­t im Bürgerlich­en Gesetzbuch geregelt. Seit dem 1. April 1994 müssen Verlobte nicht mehr einen gemeinsame­n Ehenamen wählen.

Wenn gemeinsame Kinder geboren werden, muss sich ein Ehepaar für einen Namen entscheide­n, den die Kinder tragen sollen. So heißen dann auch alle weiteren Kinder. Umgangsspr­achlich kann man das als Familienna­men bezeichnen. Der Ehepartner, dessen Name nicht der Familienna­me ist, kann auch später jederzeit beschließe­n, den Familienna­men zu tragen. Oft ist die Geburt eines gemeinsame­n Kindes Anlass dafür, einen gemeinsame­n Namen zu wählen. Und dann wird meistens der Name des Vaters genommen, heißt es auf Anfrage beim Standesamt Düsseldorf.

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