CO-Pipeline: Laut Tüv bieten Zusatzmatten keinen Schutz
HILDEN (cis) Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einen Änderungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss der Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen erlassen. Er liegt auch im Hildener Rathaus aus noch bis Dienstag, 18. September. Dort können auch Einwendungen zu Protokoll gegeben werden. Die Bürgerinitiativen gegen die Giftgas-Leitung von Covestro (früher Bayer) prüfen zurzeit, wie Betroffene kostengünstig gegen den Beschluss klagen können.Sie haben alle 18 Ordner zur aktuellen Planänderung durchgearbeitet. Im letzten seien sie fündig geworden, teilt Pressekoordinator Dieter Donner aus Hilden mit.
Dort werde der TÜV-Gutachter Engel zitiert: „Die durchgeführten Versuche mit verschiedenen GeoGrid-Matten haben gezeigt, dass ein umfassender Schutz der Rohrfernleitung vor großen Baggern durch die verwendeten Materialien nicht erreicht werden kann. Ein vollständiger Schutz der Rohrleitung kann nur durch Abdeckung mit Betonplatten oder Stahlgewebe erfolgen, was aber auch die Zugänglichkeit zur Leitung bei Reparaturen erschwert.“Trotzdem sollen nun 20 Tonnen schwere Maschinen Felder, Wälder, Gärten der Anwohner und weitere Strecken über mehr als 60 km durchpflügen oder aufgebaggern, um eine weitere Geo-GridMatte zu verlegen, kritisiert Donner.
Das Vergiftungsrisiko werde weiter vernachlässigt. So werde im Beschluss ein darauf zielender Einwand in dem Änderungsbeschluss so abgehandelt. Der Einwand, es müsse ein Toxikologen zugezogen werden, werde von Regierungspräsidentin Birgitta Rademacher zurückgewiesen: „Bei TRFL-konformer Planung, Errichtung und Betrieb der Rohrfernleitungsanlage ist sichergestellt, dass Freisetzungen des transportierten Mediums nicht auftreten. Die Hinzuziehung von Toxikologen ist nicht gefordert.“„Das Tötungsrisiko soll nicht untersucht und in einem Klageverfahren möglichst nicht verhandelt werden“, fasst Donner zusammen. .Die Städte entlang der Pipeline müssten nun dafür sorgen, dass ihre Bürger von solchen sinnlosen Aktionen verschont bleiben und nicht diesen Risiken ausgesetzt werden. Jetzt sollten sie Klage gegen den Planänderungsbeschluss einreichen und die neuerlich Fremdnutzung der eigenen Grundstücke untersagen.“