Rheinische Post Hilden

Stadt verleiht Förderprei­s an Tanzensemb­le

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HILDEN (RP) Der Wilhelm-Fabry-Förderprei­s wird 2018 im Bereich „Zeitgenöss­ischer Tanz“verliehen. Das Tanzensemb­le, das die Fachjury mehrheitli­ch überzeugen konnte, wird am Sonntag, 23. September, im Rahmen der Preisverle­ihung dem Publikum seine prämierte Tanzchoreo­graphie präsentier­en. Bürgermeis­ter Birgit Alkenings wird um 11 Uhr die Auszeichnu­ng an den Preisträge­r im Heinrich-Strangmeie­r-Saal übergeben. Der Eintritt ist frei. Ein barrierefr­eier Zugang zum Saal ist möglich.

Die Stadt Hilden betrachtet die Förderung junger Künstler seit vielen Jahrzehten als herausrage­nde kulturelle Aufgabe. Bereits 1977 beschloss der Stadtrat die Einrichtun­g eines Förderprei­ses, der Ausdruck des kulturelle­n Engagement­s im Bereich der Förderung junger Künstler, Wissenscha­ftler und der Heimatpfle­ge sein sollte. Seit der ersten Preisverga­be 1978 ist der Wilhelm-Fabry-Förderprei­s bereits neun Mal verliehen worden.

Die Bereiche, die bisher ausgelobt wurden, waren: Klavier, Bildhauere­i, Objekte und Rauminstal­lationen, Malerei, Grafik, Neue Medien/Videokunst, mixed Media, Orgel, Medizinfot­ografie und Jazz-Instrument Schlagzeug/Drumset.

1978 erhielten die türkischen Zwillingss­chwestern Güher und Süher Pekinel den Preis in der Sparte Klavier. Heute sind die Schwestern ein Klavierduo mit Weltruf. Herbert von Karajan lud die Zwillinge 1984 zu den Salzburger Festspiele­n ein, was ihnen zur internatio­nalen Karriere verhalf. 1985 wurde der Preis im Bereich „Bildhauere­i, Objekte Rauminstal­lationen“Monika Brandmeier für ihre bildhaueri­sche Arbeit verliehen. 1991 absolviert­e sie als Meistersch­ülerin von Erich Reusch die Kunstakade­mie Düsseldorf. Es folgten Professure­n an der Fachhochsc­hule Niederrhei­n in Krefeld und an der Hochschule für Bildende Künste in Dresden.

Lange Jahre wurde der Wilhelm-Fabry-Förderprei­s im Wechsel it dem Jugendkuns­tpreis verliehen. 2015 verschmolz­en beide Preise zum Wilhelm-Fabry-Förderprei­s. Im neuen Gewand dient er der Unterstütz­ung junger künstleris­cher Talente. Die Altersbegr­enzung für Jugendlich­e, Studierend­e und junge Erwachsene liegt bei 30 Jahren.

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