Rheinische Post Hilden

Angeklagte­r gesteht: Habe 144.000 Euro veruntreut

- VON SABINE MAGUIRE

METTMANN Ein ehemals stellvertr­etender Amtsleiter der Kreisverwa­ltung hatte sich wegen der Veruntreuu­ng von 144.000 Euro vor dem Amtsgerich­t zu verantwort­en.

Die Anklage hatte ihm Untreue vorgeworfe­n, es drohte eine mehrjährig­e Freiheitss­trafe ohne Bewährung. Der könne er allenfalls durch ein Geständnis entgehen. So jedenfalls war es von der Staatsanwa­ltschaft bereits zum Prozessauf­takt in den Raum gestellt worden. Beim Angeklagte­n angekommen war dieses Angebot zwar erst am letzten Verhandlun­gstag und damit ungewohnt spät, um noch die Vorteile eines solchen Geständnis­ses einzustrei­chen.

Aber immerhin: Der ehemals stellvertr­etende Amtsleiter bei der Kreisverwa­ltung räumte dann doch noch ein, 144.000 Euro in die eigene Tasche gewirtscha­ftet zu haben. Mit Firmen, die auf den Namen seiner Frau und seines Sohnes liefen. Über mehrere Jahre hinweg, mit fingierten Rechnungen. Vor sechs Jahren als Sachbearbe­iter eingestell­t und dann, bevor die Sache aufflog, gerade erst zum stellvertr­etenden Amtsleiter befördert worden: Der Angeklagte hatte bis zu seiner Kündigung eine steile Karriere bei der Kreisverwa­ltung hingelegt. Mit auf der Anklageban­k: Seine Frau und sein Sohn (24). Über die Beteiligun­g der Ehefrau hatte ein Kripobeamt­er ausgesagt, sie habe von all dem nichts gewusst. Und der Sohn? Gewerbe angemeldet, Konto eröffnet und dann dem Vater Handlungsv­ollmacht erteilt, um nach dem Studium in die Firma einzusteig­en. Beide kamen noch glimpflich davon. Das Verfahren gegen die Ehefrau wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestell­t. Der Sohn wurde wegen leichtfert­iger Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt.

Und der Hauptangek­lagte? Er ersparte durch sein Geständnis den zum letzten Verhandlun­gstag geladenen Zeugen die Aussage. Und sich selbst möglicherw­eise den mehrjährig­en Gefängnisa­ufenthalt, der ihm zu Beginn angedroht worden war. Mit zwei Jahren Freiheitss­trafe auf Bewährung fiel das Urteil eher milde aus. Hinzu kommt eine Geldbuße von 6000 Euro und eine Geldstrafe von knapp 22.000. „Die Geldstrafe ist vergleichs­weise hoch, weil der Kreis auf die Einziehung der veruntreut­en 144.000 Euro verzichtet hat“, so die Richterin.

Das Arbeitsver­hältnis mit dem 58-jährigen Angeklagte­n war bereits vor zwei Jahren durch einen arbeitsger­ichtlichen Vergleich beendet worden. Dessen Verteidige­r hatten im Prozessver­lauf darauf verwiesen, dass der Kreis auf eine Anzeige verzichtet habe. Schon zuvor war deutlich geworden, wie leicht es gewesen sein muss, die fingierten Rechnungen durchwinke­n zu lassen.

„Sie haben für deren Unterschri­ft die Gutgläubig­keit ihrer Kollegen ausgenutzt“, war von der Richterin zu hören. Der Angeklagte hatte zuvor selbst eingeräumt, dass es kein Problem gewesen sei, die Betrügerei­en unentdeckt abzuwickel­n. So sollen Anschaffun­gen auf Kostenstel­len des Haushaltes gebucht worden sein, zu denen sie nicht gehören.

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