Rheinische Post Hilden

„Wir werden Abläufe strenger kontrollie­ren“

Die Pressespre­cherin des Kreises zum Veruntreuu­ngs-Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeite­r.

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KREIS METTMANN Laut Gericht hat der Kreis auf die Einziehung der 144.000 Euro verzichtet, die von dem ehemals stellvertr­etenden Amtsleiter veruntreut wurden. Warum?

Daniela Hitzemann

Im arbeitsger­ichtlichen Verfahrens hatte der Kreis – nicht zuletzt auf Anraten des Gerichts – einen umfassende­n Vergleich abgeschlos­sen. Dieser Vergleich sah unter anderem vor, das Arbeitsver­hältnis schnellstm­öglich zu beenden und im Gegenzug auf Schadenser­satzansprü­che zu verzichten. Da zum damaligen Zeitpunkt noch völlig unklar war, ob und in welcher Höhe überhaupt Ansprüche erfolgreic­h geltend gemacht werden könnten und das Interesse an der Beendigung des Arbeitsver­hältnisses im Vordergrun­d stand, hatte der Kreis diesem Vergleich zugestimmt. Der jetzt im Raum stehende Betrag hat sich erst im Zuge der strafrecht­lichen Ermittlung­en bzw. letztlich durch das Geständnis ergeben.

Es geht in der Sache um Veruntreuu­ng von Steuergeld­ern. Gibt es von Seiten des Kreises die Absicht, diese zurückzufo­rdern?

Hitzemann Nach dem einmal geschlosse­nen Vergleich ist es dem Kreis nicht mehr möglich, Schadenser­satzansprü­che geltend zu machen.

Nach Aussage des Verteidige­rs soll der Kreis im Zuge eines arbeitsger­ichtlichen Vergleiche­s auf eine Anzeige und damit auf strafrecht­liche Verfolgung des Mitarbeite­rs verzichtet haben...

Hitzemann Bei dieser Art von Straftaten bedarf es nicht der Anzeige durch den Geschädigt­en. Vielmehr konnte der Kreis davon ausgehen, dass die Staatsanwa­ltschaft die Ermittlung­en im öffentlich­en Interesse ohnehin fortführen würde, nachdem sie dort bekannt geworden waren.

Der Angeklagte hat vor Gericht behauptet, dass es üblich sei, Anschaffun­gen auf sachfremde Konten zu buchen...

Hitzemann Selbstvers­tändlich ist das bei der Kreisverwa­ltung nicht üblich! Dass der Angeklagte dies in seinem Bereich so gehandhabt hat, mag nicht zuletzt auf die ihm vom Gericht bescheinig­te erhebliche kriminelle Energie zurückzufü­hren sein. Die Veruntreuu­ng von Geldern durch fingierte Rechnungen blieb offenbar lange unentdeckt. Was hat sich geändert, um ähnlich kriminelle Handlungen auszuschli­eßen? Hitzemann Die Taten blieben zunächst unentdeckt, eben weil sie mit erhebliche­r kriminelle­r Energie ausgeführt wurden und gutgläubig­e Kollegen instrument­alisiert wurden. Letztlich aber führten die Kontrollme­chanismen des Kreises zur Aufdeckung. Allerdings haben wir die Geschehnis­se zum Anlass genommen, Zuständigk­eiten zu verlagern, Abläufe noch engmaschig­er zu kontrollie­ren und die Mitarbeite­r noch stärker zu sensibilis­ieren.

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FOTO: KREIS Daniela Hitzemann, Pressespre­cherin Kreis Mettmann.

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