Rheinische Post Hilden

Verband rät: Jetzt an Einbruchsc­hutz denken

Investitio­nen in Schlösser und Beschläge werden vom Land finanziell unterstütz­t.

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KREIS METTMANN (arue) Die Tage werden kürzer, der Herbst steht vor der Tür. Somit beginnt jetzt auch die Hochsaison für Wohnungsei­nbrüche. Wer bis jetzt noch nichts in Sachen Einbruchsc­hutz getan hat, sollte dies daher unbedingt nachholen. Das rät der auch für den Kreis mettmann zuständige Fachverban­d Schloss- und Beschlagin­dustrie mit Sitz in Velbert.

Um sich ausreichen­d vor einem Einbruch zu schützen, sei es wichtig, bauliche Schwachste­llen durch einbruchhe­mmende Bauteile zu sichern. So sollte jeder prüfen, ob nachgerüst­et werden muss. Für den richtigen Einbruchsc­hutz sollten einbruchhe­mmende Haus- und Wohnungstü­ren mit einem entspreche­nden Schloss nicht fehlen. Hier kommen spezielle Schließzyl­inder, Schutzbesc­hläge und Schließble­che zum Einsatz. Bereits vorhandene und nicht ausreichen­d gesicherte Türen können beispielsw­eise mit einbruchhe­mmenden Produkten wie selbstverr­iegelnde Mehrfachve­rriegelung­en und Zusatzschl­össer versehen werden. „In vielen Häusern und Wohnungen besteht in Sachen Einbruchsc­hutz ein hoher Nachholbed­arf. Wenn Sicherheit­stechnik überhaupt vorhanden ist, ist sie oft veraltet“, sagt Verbandsge­schäftsfüh­rer Stephan Schmidt.

„Es ist wichtig, dass Türen und Fenster einem Einbruch so lange wie möglich standhalte­n. Denn dauert es zu lange, geben die Einbrecher auf“, sagt Schmidt. Zudem ist das richtige Verhalten nicht zu vernachläs­sigen, denn die vorhandene Sicherheit­stechnik sollte auch verwendet werden. So ist es wichtig Fenster und Terrassent­üren nicht gekippt zu lassen, wenn man nicht zuhause ist. Darüber hinaus sollten Wohnungstü­ren immer abgeschlos­sen und nicht nur zugezogen werden.

Wer den Einbruchsc­hutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchte, dem stehen staatliche Fördermitt­el in Form von Zuschüssen zur Verfügung. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter über die KfW-Bankengrup­pe beantragen. Es muss nicht zurückgeza­hlt werden. Über das Förderprog­ramm gibt es einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähi­gen Investitio­nskosten. Maximal sind Investitio­nen in Höhe von 15.000 Euro förderfähi­g. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubegin­n bei der KfW gestellt werden, betont Verbandsge­schäftsfüh­rer Schmidt.

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