Verband rät: Jetzt an Einbruchschutz denken
Investitionen in Schlösser und Beschläge werden vom Land finanziell unterstützt.
KREIS METTMANN (arue) Die Tage werden kürzer, der Herbst steht vor der Tür. Somit beginnt jetzt auch die Hochsaison für Wohnungseinbrüche. Wer bis jetzt noch nichts in Sachen Einbruchschutz getan hat, sollte dies daher unbedingt nachholen. Das rät der auch für den Kreis mettmann zuständige Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie mit Sitz in Velbert.
Um sich ausreichend vor einem Einbruch zu schützen, sei es wichtig, bauliche Schwachstellen durch einbruchhemmende Bauteile zu sichern. So sollte jeder prüfen, ob nachgerüstet werden muss. Für den richtigen Einbruchschutz sollten einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren mit einem entsprechenden Schloss nicht fehlen. Hier kommen spezielle Schließzylinder, Schutzbeschläge und Schließbleche zum Einsatz. Bereits vorhandene und nicht ausreichend gesicherte Türen können beispielsweise mit einbruchhemmenden Produkten wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser versehen werden. „In vielen Häusern und Wohnungen besteht in Sachen Einbruchschutz ein hoher Nachholbedarf. Wenn Sicherheitstechnik überhaupt vorhanden ist, ist sie oft veraltet“, sagt Verbandsgeschäftsführer Stephan Schmidt.
„Es ist wichtig, dass Türen und Fenster einem Einbruch so lange wie möglich standhalten. Denn dauert es zu lange, geben die Einbrecher auf“, sagt Schmidt. Zudem ist das richtige Verhalten nicht zu vernachlässigen, denn die vorhandene Sicherheitstechnik sollte auch verwendet werden. So ist es wichtig Fenster und Terrassentüren nicht gekippt zu lassen, wenn man nicht zuhause ist. Darüber hinaus sollten Wohnungstüren immer abgeschlossen und nicht nur zugezogen werden.
Wer den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchte, dem stehen staatliche Fördermittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter über die KfW-Bankengruppe beantragen. Es muss nicht zurückgezahlt werden. Über das Förderprogramm gibt es einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden, betont Verbandsgeschäftsführer Schmidt.