Rheinische Post Hilden

Achteinhal­b Jahre Haft für pädophilen Koch

Gericht verlängert Haftstrafe gegen Verurteilt­en wegen zahlreiche­r weiterer Übergriffe.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Achteinhal­b Jahre lang muss ein pädophiler Koch (37) wegen einer Vielzahl sexueller Übergriffe auf Kinder bis hin zur Vergewalti­gung im Gefängnis bleiben. Zu diesem Urteil kam gestern das Landgerich­t. Schon Ende 2016 war der Angeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er einen zwölfjähri­gen Jungen aus der Schweiz nach Düsseldorf gelockt und sich an ihm vergangen hatte. Wegen weiterer 20 Missbrauch­staten an anderen Kindern stockte das Landgerich­t diese Strafe auf jetzt achteinhal­b Jahre auf. Zudem betonten die Richter, dass die bereits verhängte, zeitlich unbegrenzt­e Unterbring­ung des Kochs in einer Psychiatri­e-Klinik bestehen bleibt.

Die schockiere­nden Übergriffe des Angeklagte­n auf den Jungen aus der Schweiz waren offenbar nur der vorläufige Schlusspun­kt einer pädophilen Entwicklun­g gewesen, die bei dem Koch schon ab 1995 zu schweren Übergriffe­n auf Kinder geführt hatte. Dem Jungen aus der Schweiz hatte er sich 2016 als Administra­tor eines bei Kindern beliebten Online-Spiels im Chat genähert, ihn nach Düsseldorf gelockt und hier missbrauch­t. Nach acht Tagen war es gelungen, den Jungen zu befreien.

In seinem damaligen Geständnis räumte der jetzt 37-Jährige nicht nur diese Tat ein, sondern gab auch zu, dass er schon mehr als 20 Jahre zuvor erste Straftaten an Kindern verübt habe. Verurteilt wurde er zunächst nur für den neuesten Fall. Jetzt aber haben die Richter auch die kriminelle­n Vorgeschic­hten bewertet. Demnach hatte der Koch zwischen 1995 und 2015 mindestens fünf Fälle des Kindesmiss­brauchs begangen, fünf weitere Fälle des schweren Missbrauch­s bis hin zur Vergewalti­gung sowie in weiteren zehn Fällen versucht, sich an Kindern zu vergehen.

Dafür wurde seine Haftstrafe auf achteinhal­b Jahre angehoben. Zudem bestätigte die Kammer, dass er ohne zeitliches Limit in einer Psychiatri­e-Klinik bleiben muss. Gutachter hatten erklärt, dass er als nahezu untherapie­rbar gelte. Weitere Details zu Fällen und Opfern wurden nicht bekannt. Das Gericht hatte fast den kompletten Prozess hinter verschloss­enen Türen geführt. Begründet wurde dies mit dem Schutz des Persönlich­keitsberei­ches des Angeklagte­n – speziell aber mit dem Schutz der missbrauch­ten Kinder.

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FOTO: DPA Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht bei seinem ersten Prozess 2016 hinter einem Aktenordne­r, neben ihm sein Verteidige­r.

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